Veröffentlicht am: 25.03.2019 | Author: Julius Hagen
Blitzableiter Absichern Versicherungen

Bestens absichern – welche Versicherungen für die eigene Immobilie?

Ein eigenes Haus mit Garten ist Traum und Ziel vieler Familien. Und meist ein teurer Traum. Daher sollte der Immobilie, wenn man sie erst einmal hat, nichts mehr passieren. Leider ist man aber nicht davor geschützt, dass vielleicht ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Wasserschaden den Keller überflutet – oder gleich das gesamte Haus überschwemmt.

Daher sollte sich jeder Hausbesitzer mit den geeigneten Versicherungen gegen solche Schäden schützen. Die wichtigsten Versicherungen stellen wir nachfolgend vor.

Die wichtigsten Versicherungen

Hierzu zählt allen voran die Wohngebäudeversicherung, die sogar in bestimmten Fällen eine Pflichtversicherung darstellt!

Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte sich umfassend über die verschiedenen Angebote informieren, um die geeignete Option zu finden. Unter verivox.de/wohngebaeudeversicherung/ sind diesbezüglich überaus hilfreiche Informationen zu finden.

Zur Gruppe der wichtigsten Versicherungen gehören diejenigen, die den Eigentümer vor existenzbedrohenden Auswirkungen schützen. Zum Minimum gehören hierbei die Privathaftpflicht, der Hausrat und die Wohngebäudeversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Diese greift immer dann, wenn einem Dritten ein direkter oder indirekter Schaden „durch die Immobilie“ entsteht. Dies gilt sowohl für das Grundstück als auch das Haus. Beispielsweise könnte ein Baum oder die Äste eines Baumes auf das Grundstück des Nachbarn fallen und dort einen Schaden verursachen (eventuell am Haus oder Auto).

Oder der Hausbesitzer hat seine Räum- und Streupflicht verletzt und ein Passant stürzt und klagt auf Schadensersatz oder den Ersatz für Krankentransport oder sonstige Kosten. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für den Anwalt und das Gericht, falls es hier zum Äußersten kommt.

Hausratversicherung

Durch diese Versicherung werden alle losen Gegenstände im Haus abgesichert. Also Möbel, Wertsachen, Kleidung, Geräte. Diese Versicherung benötigt der Hausbesitzer vor allem im Falle eines Einbruchs, aber auch bei Feuer- oder Wasserschäden (Rohrbruch) oder im Fall von Vandalismus. Wichtig ist dabei eine korrekte Versicherungssumme. Wer sich unterversichert, um Kosten zu sparen, bekommt im Ernstfall auch nur einen Teil des Schadens ersetzt.

Wohngebäudeversicherung – Pflicht oder freiwillig?

Oft wird erwähnt, dass diese Versicherung eine Pflichtversicherung ist. Das ist nicht ganz richtig. Die Wohngebäudeversicherung ist eine freiwillige Versicherung, aber im Rahmen einer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung wird diese üblicherweise vom Kreditgeber (Bank) vorgeschrieben. Ohne vorhandene Versicherung gibt es kein Geld. Insofern ist diese Versicherung zwingend vorzuweisen.

Diese zentral wichtige Versicherung schützt das Haus – nicht die Einrichtung. Hauptsächlich sind

  • Feuer- und Wasserschäden,
  • aber auch Elementarschäden (gegen Naturgewalten)

versichert. Diese ersetzt aber dann nur den Schaden, der am Haus selbst entstanden ist. Die Inneneinrichtung wird von der Hausratversicherung übernommen, sofern eine abgeschlossen wurde.

Hier ist es besonders wichtig, eine gute und umfassende Versicherung abzuschließen. Wichtig zu wissen: Die Beiträge hängen von verschiedenen Faktoren wie Größe und Zustand des Hauses ab, aber auch von der Lage. Wenn das Haus in einem Risikogebiet steht und beispielsweise so nahe am Meer, dass es extrem hochwassergefährdet ist, kann die Versicherung den Schutz gegen Wasserschäden sogar explizit ausschließen!

Zur Versicherung können zusätzliche Module ausgewählt werden, beispielsweise wenn Nebengebäude mit angeschlossen sind. Dann kommt eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung infrage.

Sie enthält normalerweise eine Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung sowie Sturm- und Hagelversicherung. Wichtig ist, dass in der Sturmversicherung ausdrücklich abgeknickte und umgestürzte Bäume mitversichert sind!

Jeder Anbieter bietet optional zusätzliche Bausteine an. Darunter beispielsweise:

  • Überspannungsschäden (Blitzeinschlag)
  • Vandalismus
  • Elementarschadenversicherung gegen Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Hochwasser, Rückstau, Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Die Feuerversicherung war übrigens in einigen Bundesländern bis 1994 noch gesetzlich vorgeschrieben. Noch laufen Diskussionen, ob nach den in den letzten Jahren häufig aufgetretenen Hochwasserschäden eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser eingeführt wird.

Wer seine Immobilie als Eigentümer vermietet, muss gegebenenfalls für noch weitere Absicherungen sorgen.

Versicherungen während des Baus

Auch ein Rohbau ist derselben Gefahr ausgesetzt wie ein fertiges Haus. Wichtig ist für Bauherren besonders die Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden, die auf der Baustelle geschehen können. Dazu kommt die Bauleistungsversicherung bei Schäden durch höhere Gewalt (beispielsweise Sturm- und Hochwasserschaden). Gegen Feuer muss eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

Versicherung während des Umzugs

Sogar während des Umzugs kann noch einiges schiefgehen. Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt oder helfen Freunde und Bekannte? In diesem Fall ist zu überlegen, ob eine Versicherung für die bezahlten Helfer und für die Wohnungseinrichtung abgeschlossen werden sollte.

Wenn etwas zu Bruch geht, könnte das auch die Haftpflichtversicherung der Helfer übernehmen, sofern diese eine besitzen. Ansonsten empfiehlt sich eine Umzugstransportversicherung, die bei Schäden einspringt, die durch die Spedition nicht versichert sind.

Wenn Haus noch abbezahlt werden muss

Kaum jemand ist in der Lage, eine Immobilie sofort bar zu bezahlen. Wer seine Immobilie noch lange Jahre abzahlen muss, sollte sich möglichst gegen alle Risiken absichern, die die Rückzahlung gefährden könnten.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Käufer eventuell berufsunfähig werden könnte oder im Todesfall die Ehefrau mit dem Schuldenberg zurücklässt. Für diese Fälle empfehlen sich die Restschuldversicherung, eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sonstige Versicherungen

Optional könnten für den Hausbesitzer noch weitere wichtige Versicherungsbausteine infrage kommen. Beispielsweise empfiehlt sich in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung.

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist sogar gesetzlich verpflichtet, diese bei der Unfallversicherung und bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro im Monat bei der Rentenversicherung anzumelden.

Wer umfangreiche Gartenanlagen oder viele technische Geräte schützen möchte, sollte sich nach einem Versicherungsbaustein für Garten- und Technikschutz umschauen. Dasselbe ist der Fall, wenn auf dem Grundstück größere Glasobjekte (größere Fensterfronten, Wintergarten etc.) vorhanden sind. Denn bei der Hausratversicherung werden im Normalfall Glasschäden, Elektroschäden an Ceranfeldern (bei Blitzschlag) und Fahrraddiebstahl ausgeschlossen. Diese sollten im Bedarfsfall optional mit abgeschlossen werden.

Wer mit Öl heizt, sollte sich auch gegen Schäden versichern, die am Öltank auftreten können. Allen voran die Gewässerschadenhaftpflicht, im Falle, dass der Öltank ausläuft. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden, der dabei an Erdreich und Grundwasser entsteht.

Für Tierhalter kommt häufig eine Tierhalterhaftpflicht infrage. Denn wenn ein Haustier (Hund, Katze, Minischwein etc.) auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht, muss der Tierhalter dafür geradestehen. Solche Probleme gibt es allerdings nicht nur bei Hunden oder kleinen Tieren. Auch Pferdehalter könnten hiervon betroffen sein.

Ausgeschlossen von der Tierhalterhaftpflicht sind gewerbsmäßig genutzte Tiere wie beispielsweise Rennpferde. Aber viele Versicherungen bieten auch einen Schutz in diesen Sonderfällen an.

Dieser Artikel entstand in Kooperation mit dem externen Redakteur Markus Klein.

Bildquellen:
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