Veröffentlicht am: 22.02.2023 | Author: Julius Hagen

Die 5 wichtigsten Bauvorschriften beim Bau eines Einfamilienhauses

Ein eigenes Haus bedeutet Freiheit und Privatsphäre. Doch beim Hausbau muss einiges beachtet werden, damit es keinen Ärger gibt. Man sollte sich also im Vorfeld informieren, welche baurechtlichen Vorschriften und Richtlinien gelten. Idealerweise weiß man durch einen Blick auf den Bebauungsplan und in das Grundbuch schon vor dem Grundstückskauf, welche Bebauung erlaubt ist.

Wie informiert man sich über Bauvorschriften?

Wenn man ein Einfamilienhaus bauen möchte, sind das Bebauungs- bzw. Städtebaurecht und die Landesbauordnung relevant. Dort lassen sich alle baurechtlichen Regelungen nachlesen, wie etwa die Informationen zur Energiesparverordnung.

Zukünftige Eigenheimbesitzer sind gut beraten, sich intensiv mit dem Bebauungsplan auseinanderzusetzen. Dieser wird von jeder Gemeinde für ein bestimmtes Baugebiet ausgearbeitet und enthält wichtige Informationen, darunter

  • Nutzungsform der Gebäude (zum Beispiel Wohnhaus)
  • erlaubte Gebäudearten
  • Anzahl der Stockwerke
  • zulässige Dachformen und -ausrichtungen
  • Art und Farbe der Fassade

Hält man sich nicht an die Bauvorschriften, drohen Geldbußen, eine Nutzungsuntersagung oder eine Beseitigungsverfügung.

Bauvorschrift 1: Abstandsflächen zum Nachbargrundstück/zur Straße

In jedem Bundesland gibt es beim Bau Vorgaben bezüglich der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und zur Straße. Je nach Bundesland muss zwischen Hausfassade und Grundstücksgrenze ein Abstand von mindestens 2,5 bis 3 Meter eingehalten werden. Unterschreitet das Eigenheim diese Abstandsfläche, spricht man von einer Grenzbebauung. Und diese ist nur in bestimmten Fällen gestattet.

Bauvorschrift 2: Erlaubte Dachform und Fassadenfarbe

Viele Gemeinden haben eine so genannte Gestaltungssatzung. In dieser lässt sich nachlesen, was in Bezug auf die Ausgestaltung des eigenen Hauses beachtet werden muss. So soll sichergestellt werden, dass Neubauten das allgemeine Stadtbild nicht stören oder zu sehr verändern. Bauherren sind also nicht immer vollkommen frei beim Hausbau. Regelungen zu Dachform und Neigungswinkel sowie zur Fassadenfarbe sind durchaus möglich.

Bauvorschrift 3: Bau einer Garage

Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Garage oder einen Carport auf das eigene Grundstück zu setzen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Zum Beispiel muss man in einigen Bundesländern für den Bau einer Garage eine extra Baugenehmigung einholen. Und auch beim Garagenbau gilt, dass die vorgeschriebenen Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.

Bauvorschrift 4: Höhe des Hauses

Wie hoch das Haus sein darf, ist klar geregelt. In den meisten Kommunen wird eine maximale Höhe von 12 Metern vom Boden bis zum Dach vorgeschrieben. Näheres erfährt man, wenn man Einsicht in den Bebauungsplan nimmt.

Bauvorschrift 5: Einfriedung

Die Einfriedung dient dazu, sein Grundstück vom Nachbargrundstück abzugrenzen, etwa mit einem Zaun oder einer Hecke. Auch hier gibt es einzuhaltende Vorschriften: Wer sich mit einem Zaun vor den Blicken neugieriger Nachbarn schützen möchte, braucht dafür oft eine Baugenehmigung. Entscheidet man sich für das Pflanzen einer Hecke, müssen nachbarschaftliche Grenzabstände beachtet werden.

Ausnahmeregelungen sind möglich

Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich immer an den Bebauungsplan halten. Hat man eine Baumaßnahme geplant und stellt dann fest, dass diese nicht dem Bebauungsplan entspricht, kann man dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Es ist durchaus möglich, dass man die Baumaßnahme trotzdem durchführen darf. Wird die Ausnahmegenehmigung abgelehnt, müssen die geplanten Baumaßnahmen entsprechend geändert werden.

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