Veröffentlicht am: 29.10.2025 | Author: Julius Hagen

Hausratversicherung: Diese Schäden sind abgedeckt

Eine Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen im privaten Bereich, denn sie schützt das Eigentum in einer Wohnung oder einem Haus gegen eine Vielzahl an Risiken. Versichert ist grundsätzlich alles, was sich bei einem Umzug mitnehmen lässt, von Möbeln über Elektronik bis hin zu Kleidung oder Küchenutensilien. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung dann beschädigte oder entwendete Gegenstände und hilft dabei, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Doch was zählt eigentlich alles zum Hausrat? Welche Schadensfälle sind konkret abgedeckt? Und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung tatsächlich zahlt?

Was zählt zum Hausrat?

Zum versicherten Hausrat gehören alle beweglichen Sachen, die sich in der Wohnung oder im dazugehörigen Keller, auf dem Balkon oder im Gartenhaus befinden. Dazu zählen unter anderem:

  • Möbel wie Sofas, Schränke, Tische oder Betten
  • Elektronische Geräte wie Fernseher, Computer, Smartphones oder Spielekonsolen
  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Staubsauger
  • Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires
  • Bücher, Kunstgegenstände, Dekoartikel oder Sammlerstücke
  • Bargeld, Schmuck und Kunst bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme
  • Vorräte, Lebensmittel und Küchengeräte

Nicht enthalten sind Gebäudebestandteile wie Türen, Heizkörper, Bodenbeläge oder fest installierte Einbauküchen. Diese zählen zum sogenannten Gebäudezubehör und sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schutz bei Brand, Blitzschlag und Explosion

Ein Feuer kann innerhalb kurzer Zeit das gesamte Wohninventar zerstören und zählt mit zu den gravierendsten Risiken für das private Eigentum. Auslöser sind häufig technische Defekte an Ladegeräten oder Küchengeräten, aber auch menschliche Unachtsamkeit. Wird der Hausrat durch ein Feuer beschädigt oder vernichtet, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert aller betroffenen Gegenstände.

Ebenfalls abgesichert sind Schäden durch Blitzschlag, denn wenn ein Blitz direkt ins Gebäude einschlägt oder eine Überspannung im Stromnetz verursacht, können beispielsweise Fernseher, Computer, WLAN-Router oder Küchengeräte beschädigt werden. Auch bei Explosionen oder Implosionen ersetzt die Versicherung den Neuwert der betroffenen Haushaltsgegenstände. Voraussetzung ist, dass die Ursache im versicherten Wohnbereich liegt und es sich um bewegliches Eigentum handelt.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Wird in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen, zählt das genauso zu den typischen Versicherungsfällen. Die Hausratversicherung leistet, wenn Gegenstände gewaltsam entwendet werden. Dabei muss der Einbruch nachweisbar sein, etwa durch aufgebrochene Türen, beschädigte Fenster oder ein geknacktes Schloss. Gestohlen werden häufig Bargeld, Schmuck, Laptops, Kameras oder Uhren und auch kleinere Gegenstände wie Handys, Tablets oder Designerhandtaschen sind mitversichert.

Hinzu kommen mutwillige Beschädigungen durch den Einbrecher. Zerschlagene Einrichtungsgegenstände, zerstörte Dekoration oder beschmierte Wände zählen zu den sogenannten Vandalismusschäden, die im Rahmen der Versicherung ersetzt werden.

Leitungswasserschäden im Wohnraum

Leitungswasserschäden entstehen oft schleichend, können aber große Auswirkungen haben. Tritt Wasser durch ein defektes Rohr oder einen undichten Anschluss aus, verteilt es sich schnell, dringt in Möbel ein, lässt Holzböden aufquellen und zerstört elektronische Geräte. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Schaden erst spät bemerkt wird.

Die Hausratversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten, wenn das Wasser aus einer fest installierten Leitung oder einem daran angeschlossenen Gerät austritt, egal ob aus der Waschmaschine, dem Spülbecken oder einem Heizungsrohr. Damit die betroffenen Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte und persönlichen Dinge versichert sind, muss die Ursache lediglich innerhalb des Wohnraums liegen.

Dringt Wasser von außen ein, beispielsweise durch Starkregen oder Rückstau aus dem Abwassersystem, reicht der Basisschutz allerdings nicht aus. Um sich dagegen abzusichern, ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.

Schäden durch Sturm und Hagel

Wetterextreme treten mittlerweile auch in Deutschland immer häufiger auf. Die Versicherung bietet hier Schutz, wenn durch Sturm oder Hagel Schäden an Fenstern, Türen oder Dächern entstehen und dadurch das Inventar in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ein kurzes Beispiel: Bei einem Sturm fliegt ein loser Dachziegel durch das Fenster des Wohnzimmers. Der heftige Regen, der darauf folgt, beschädigt das Sofa und den Fernseher. In diesem Fall ersetzt die Versicherung die Kosten für die beschädigten Gegenstände sowie für die Aufwendungen für Reinigung oder Entsorgung.

Damit der Versicherungsschutz greift, muss jedoch mindestens die Windstärke 8 (circa 62 km/h) erreicht worden sein. Diese Angabe ist wichtig für die Schadenregulierung und wird in der Regel durch Wetterdaten belegt.

Fahrräder, Gartengeräte und Gegenstände im Keller

Fahrräder sind in der klassischen Hausratversicherung nur eingeschränkt abgesichert. Wird ein Fahrrad aus einem abgeschlossenen Kellerraum oder der Wohnung gestohlen, besteht in der Regel Versicherungsschutz. Findet der Diebstahl jedoch im öffentlichen Raum statt, ist eine zusätzliche Absicherung notwendig. Viele Versicherer bieten hierfür einen speziellen Fahrradschutz als Ergänzung an, der individuell angepasst werden kann.

Auch Gartengeräte und Werkzeuge sind versichert, wenn sie sich in verschlossenen Nebenräumen wie einem Gartenhaus oder Schuppen befinden. Ein Rasenmäher, der aus einem abgeschlossenen Geräteraum entwendet wird, fällt genauso unter den Versicherungsschutz. Werden solche Gegenstände dagegen ungesichert im Freien abgestellt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ersatz.

Gegenstände im Keller sind ebenfalls abgedeckt, solange der Raum gegen unbefugten Zutritt gesichert ist. Wird der Keller jedoch bei Starkregen überflutet, greift der Schutz der Hausratversicherung nur dann, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.

Darum lohnt sich ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz

Welche Risiken eine Hausratversicherung tatsächlich abdeckt, hängt immer vom gewählten Tarif und den individuell vereinbarten Zusatzbausteinen ab. Wer seine Wohnung oder sein Haus zuverlässig absichern möchte, sollte deshalb neben dem Preis auch auf den Leistungsumfang achten. Ob Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm: viele Schäden lassen sich mit dem richtigen Versicherungsvertrag absichern. Entscheidend ist, dass der Schutz zum eigenen Haushalt passt und regelmäßig überprüft wird. So lässt sich im Ernstfall schnell reagieren, ohne sich über finanzielle Verluste Gedanken machen zu müssen.

Bildquelle: © Gray StudioPro on Freepik

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