Veröffentlicht am: 21.11.2019 | Author: Ivo Hagen
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Immobilienkaufvertrag – Was ist zu beachten?

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn das Verkaufen von Immobilien nicht speziellen Regeln unterliegen würde. Der Grund hierfür liegt im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert von Grund und Boden. Ein Immobilienkaufvertrag muss grundsätzlich von einem Notar beurkundet werden. Er ist von beiden Seiten, sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer, im Beisein des Notars zu unterzeichnen und regelt verbindlich die Konditionen des Eigentumsübergangs.

Kaufvertragsparteien – Der Notar ist neutral

Der Notar ist unparteiisch und steht beiden Kaufvertragsparteien, sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer, beratend zur Seite. Er beantwortet die Fragen der Kaufvertragsparteien und erklärt die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Insofern muss der Notar vor der Beurkundung alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Faktoren für den Kaufvertrag bekommen. Neben dem reinen Kaufpreis und dessen Finanzierung sind viele weitere Informationen von Bedeutung.

Kaufgegenstand im Immobilienkaufvertrag

lupe kaufvertrag In dem Immobilienkaufvertrag ist, neben den Daten zu den Vertragsparteien, der Kaufgegenstand genau zu beschreiben. Zunächst werden die amtlichen Bezeichnungen der Immobilie, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchbezeichnung, Straße und Ort in den Vertrag aufgenommen. Darüber hinaus können aber auch weiterführende Angaben, wie eine Beschreibung der Ausstattung, eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen oder gegebenenfalls bekannte Mängel in den Vertrag Eingang finden.

Kaufvertrag und Grundbuch

Der Immobilienkaufvertrag spiegelt im Wesentlichen den Tausch eines im Grundbuch nachgewiesenen Immobilieneigentums gegen Geld dar. In der Regel wird der Kaufvertrag frei von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches geschlossen. Hier können Grundbuchbelastungen eingetragen sein. Dies können zum Beispiel Dienstbarkeiten sein, sogenannte Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, aber auch sonstige Grundbuchrechte wie Wohnrechte oder Leibrenten. In Abteilung III können finanzielle Belastungen eingetragen sein wie zum Beispiel Grundschulden oder Hypotheken.

Kaufpreiszahlung und Übergabe

Da der Kaufpreis zwar direkt gezahlt werden könnte, das Grundbuch aber natürlich nicht unmittelbar (zeitgleich) reagieren kann, um dem Käufer die Gegenleistung, die Eigentumsübertragung, zu verschaffen, bedarf es in der Vertragsformulierung regelmäßig der sogenannten Eigentumsvormerkung als wesentliche Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung. Erst wenn diese, neben den anderen behördlichen Genehmigungen vorliegt, wird der vereinbarte Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt.

Es muss also sichergestellt sein, dass der Käufer das ihm vertraglich zugesicherte Eigentum auch erhält. Neben den Zahlungsmodalitäten wird die Übergabe, der sogenannte Lastenwechsel an der Kaufsache vereinbart.

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Die Notarkosten für einen Kaufvertrag werden in der Region Berlin-Brandenburg vom Käufer getragen und betragen ca. 0,8% bis 1,2% des Kaufpreises. Zusammen mit den weiteren Gebühren für die Eintragung, die zusätzlich ca. 0,5% betragen, ist für die Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch insgesamt von Kosten zwischen 1,3% bis 1,7% des Kaufpreises auszugehen. Die Notarkosten sind zwar nicht die größte Position in der Kostenkalkulation für einen Immobilienkauf, gleichwohl wollen auch diese Nebenkosten bedacht sein.

Gut beraten zum Ziel

Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie die Erfüllung eines lang gehegten Traums. Ganz gleich ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Haus in Berlin oder Umgebung handelt, Immobilienkaufverträge haben nicht selten einen besonderen emotionalen Stellenwert bei den Käufern. Gleichzeitig ist der Immobilienkauf aber oft auch die größte Investition des Lebens. Es gilt den Verkäufer vor Verlust seines Eigentums ohne Erhalt des Kaufpreises und den Käufer vor Zahlung des Kaufpreises ohne gesicherte Anwartschaft auf das Eigentum zu schützen.

Für den Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages sind viele Dinge zu beachten und zu berücksichtigen. Sichern Sie sich entsprechend rechtzeitig fundierte Unterstützung. Wir von der immoeinfach.de Service GmbH verfügen über entsprechende Erfahrungen. Wir als Immobilienmakler in Berlin und Brandenburg helfen unseren Kunden kostenfrei in allen Dingen rund um den Immobilienverkauf. Sie können sich voll und ganz auf unsere Kompetenz und unseren Service verlassen.

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10 Meinungen zu “Immobilienkaufvertrag – Was ist zu beachten?
  1. Sandra Müller sagt:

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. So langsam lichtet sich der Nebel. Als Hauskäufer ist man ja ohne Fachmann für Kaufverträge ganz schön aufgeschmissen. Es sollte mehr solcher interessanten Inhalte geben.

  2. Johannes sagt:

    Die Übersicht, wie man Kaufverträge angehen sollte, ist sehr hilfreich. Meine Tante beabsichtigt, ein Ferienhaus zu kaufen. Ich werde sie noch mal darauf hinweisen, dass man den Kaufgegenstand wirklich genau beschreiben sollte.

  3. Thomas Mendel sagt:

    Der erste Satz – wie wahr! Der Wert von Eigenem steht in unserer Gesellschaft ganz oben. Aber zumindest ist es ja so, dass ein Notar für die großen Dinge einfach Sicherheit bietet. Die kleinen Kaufverträge für anderes regelt jeder Käufer selber. Das ist doch eine gute Mischung.

  4. Josef sagt:

    Vielen Dank für die fachkundigen Ausführungen zum Kauf von Immobilien. Mein Onkel ist gerade auf der Suche nach einem gebrauchten Einfamilienhaus. Ich werde ihm die Seite gleich weiterempfehlen.

  5. Mia sagt:

    Danke für die guten Informationen zum Kaufvertrag. Bekannte waren zum Hauskauf auch beim Notar. So waren sie auf der sicheren Seite.

  6. helga sagt:

    Danke für Tipps! Die sind meinem Onkel behilflich! Schritt für Schritt soll er nun diesen Weg gehen, weil er sich zu seinen Kindern näher übersiedeln möchte:) Der ist bei uns ein Sonntagskind, denn der Kaufvertrag hat ihn vor der Preissteigerung gesichert:) Sinnvolle Ratschläge!

  7. Emma sagt:

    Ich habe mich an einen Immobilienmakler gewandt. Er hilft mir dabei das Haus zu finden, das ich suche. Würde auch eines nehmen, das ich selbst ausbauen kann, aber die Preise hier machen einen Makler einfach notwendig.

  8. Manuel Löhrmann sagt:

    Das Thema Kaufverträge löst bei mir Kopfschmerzen aus. Auch wenn ich Immobilien liebe und auch jetzt eine kaufen will, schaue ich beim rechtlichen nicht durch. Vielen dank daher für Ihre Erläuterung der unparteiischen Aufgabe des Notars.

  9. Anne Bonny sagt:

    Wir haben bald unseren ersten Notar Termin. Wir wollen ein Haus bauen und haben leider keine Erfahrung. Ich wusste nicht, dass der Notar eine neutrale Position einnimmt, und nur eine beratende Funktion hat.

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