Veröffentlicht am: 18.10.2017 | Author: Julius Hagen
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Was passiert bei einer Grenzvermessung?

Vermessungsrecht ist Länderrecht, auch hier gibt es zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg einige Unterschiede. Eine Grenzvermessung kann immer dann notwendig werden, wenn die Grenze örtlich nicht „anfassbar ist“, die Grenzsteine also nicht sichtbar sind. Immobilienbesitzer sollten sich insbesondere dann über den rechtlichen Verlauf der Grenze absolut im Klaren sein, wenn Sie an der Grenze, oder aber in einem gesetzlich normierten Abstand zur Grenze, bauen wollen. Wissen erspart hier häufig vermeidbaren Nachbarschaftsärger.

Grenzfeststellung

Grundsätzlich ist die rechtsverbindliche Vermessung von Eigentumsgrenzen eine hoheitliche Angelegenheit der verschiedenen Bundesländer. Das Liegenschaftskataster ist quasi ein Teil des Eigentumsnachweises des Grundbuchs. In den Katasterämtern wird der Nachweis über die Lage und die Beschaffenheit der Flurstücke geführt, die im Grundbuch mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bezeichnet werden. In Berlin ist es wichtig zu beachten, dass die die Vermessungsämter der jeweiligen Berliner Bezirke die Funktion von Katasterämtern übernehmen. Liegenschaftskataster fallen somit in die Verantwortlichkeit der Bezirke.

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort genau untersucht. Dies geschieht anhand der maßgeblichen Unterlagen des Katasteramtes. Durchgeführt werden dürfen diese hoheitlichen Messungen nur durch das Katasteramt selbst, oder aber durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI). Dabei werden die örtlich ermittelten Maßen und Feststellungen mit all denen des Archivs des jeweils zuständigen Katasteramts verglichen und dokumentiert. Diese Ergebnisse gehen wiederum in den Nachweis des Katasteramtes ein.

Im Ergebnis liefert die Grenzvermessung den betroffenen Beteiligten (Grenznachbarn) Klarheit über den tatsächlichen rechtlichen Verlauf der Eigentumsgrenzen. Nicht mehr vorhandene Grenzsteine werden ggf. neu gesetzt (Abmarkung). Der Vermessungsingenieur nimmt eine Grenzniederschrift auf.

Grenztermin

Wenn die örtlichen Vermessungsarbeiten abgeschlossen sind und der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur alle Dokumentationen gefertigt hat, findet ein sogenannter Grenztermin statt. Zu diesem in der Regel örtlich stattfindenden Termin, werden alle betroffenen (anliegenden) Eigentümer der jeweils untersuchten Grenzen eingeladen. Der Vermessungsingenieur nimmt in einer Urkunde, der sogenannten Grenzniederschrift, die Anerkennungserklärungen der Eigentümer auf und reicht diese zusammen mit den weiteren Messunterlagen beim zuständigen Katasteramt ein. Die Lage der Grenzen ist damit unveränderlich und rechtlich verbindlich gesichert.

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Grenzzeugnis

Wenn die genaue Lage der Eigentumsgrenze örtlich einmal nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, kann aber auch ein Grenzzeugnis ausreichend sein. Das Grenzzeugnis ist kostengünstiger als eine Grenzvermessung, kann aber nur bei eindeutig im Kataster nachgewiesenen (festgestellten) Grenzen angewandt werden. Im Prinzip läuft alles so wie bei der Grenzfeststellung, allerdings werden keine Grenzsteine gesetzt und die Nachbarn müssen nicht beteiligt werden. Der Eigentümer erhält aber ein sogenanntes Grenzzeugnis, das die eindeutige und rechtssichere Lage der Grenze dokumentiert.

Grenzanzeige

Die Grenzanzeige hingegen ist kein gesetzlich geregeltes Verfahren. Dieses Verfahren kommt häufig bei festgestellten Grenzen zum Einsatz, wenn der Eigentümer den rechtlichen Verlauf der Eigentumsgrenze an einer bestimmten Stelle benötigt. Zum Beispiel, wenn er einen neuen Zaun errichten will oder aber ein Gartenhaus an der Grenze errichten möchte. Da es sich um kein hoheitliches Verfahren handelt, wenngleich die Grenze natürlich auf der Basis des amtlichen Nachweises angezeigt wird, sind die Kosten für eine solche Vermessung nicht nach der Gebührenordnung abzurechnen.

Vermessungskosten

Die Kosten für hoheitliche Grenzfeststellungen oder für ein Grenzzeugnis im Land Brandenburg richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO). Dort ist geregelt, dass sich die Kosten nach einem Sockelbetrag, der Grenzlänge und dem Bodenwert bemessen. Je länger die zu untersuchenden Grenzen sind, desto höher werden auch die Gebühren. Gleichzeitig ist eine Grenzvermessung im ländlichen Bereich mit niedrigen Bodenwerten günstiger, als zum Beispiel in der Landeshauptstadt Potsdam oder in Berlin mit sehr hohen Grundstückspreisen.

Das Grenzzeugnis hingegen ist deutlich günstiger. Die grundsätzliche Berechnung der Gebühr erfolgt wie bei der Grenzfeststellung, beträgt dann allerdings nur 55 Prozent von dieser. Die Grenzanzeige hingegen kann mit dem ÖbVI ausgehandelt werden und wird sich nach dem entsprechenden Aufwand richten.

Wussten Sie übrigens, dass Sie nicht unbedingt allein für die Kosten einer Grenzvermessung einstehen müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 919, dass die Nachbarn sich die Kosten einer Abmarkung gegebenenfalls teilen. Schließlich hat nicht nur eine Seite der Grenze einen Vorteil davon den rechtlichen Verlauf der Grenze rechtssicher zu kennen. Davon profitiert immer auch der jeweilige Nachbar. Beide Nachbarn haben bei einem möglichen späteren Immobilienverkauf in Berlin oder Brandenburg klare Vorteile durch die zusätzliche Rechtssicherheit.

Wir als Immobilienmakler in Berlin unterstützen Sie gern, wenn es darum geht, offene Grenzfragen zu klären. Oftmals wirkt eine gute Kontaktvermittlung, beziehungsweise eine sinnvolle Einbindung in weitere Vorhaben, wahre Wunder. Sprechen Sie uns gerne an.

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4 Meinungen zu “Was passiert bei einer Grenzvermessung?
  1. Heike sagt:

    Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur Grenzfeststellung. Bei meiner Tante kam es zu einem Streit wegen einer ungeklärten Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Sie sollte beim Amt die entsprechenden Unterlagen besorgen, um die Frage zu lösen.

  2. Ulrike Bertrand sagt:

    Interessant zu erfahren, dass Gründstückspreise in ländlichen Regionen deutlich niedriger sind als in städtischen Gebieten und daher auch Vermesser in solchen Regionen daher mehr Geld verlangen können, um ein Grundstück zu vermessen.
    Ein Freund von mir musste neulich ein Grundstück vermessen lassen, um es anschließend und verkaufen. Generell ist Beratung in solchen Fällen immer eine gute Idee.

  3. Marcus sagt:

    Die Informationen, die Sie hier zum Thema Vermessungsingenieur mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

  4. Bernd sagt:

    Die Infos zur Grenzvermessung sind sehr hilfreich. Abei uns gabe es Schwierigkeiten mit dem Nachbarn, aufgrund fehlender Abmarkungen. Nach erfolgter Vermessung haben wir eine anteilige Rechnung der Vermessung vom Nachbarn bekommen. Dies würden wir auch begleichen, nur wollen sie uns zusätzlich den Kostenbescheid des Katasteramtes, der ür ihr Grundstück gilt, berechnen. Wir meinen, das ist nicht Rechtens. Oder?

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