Ja, ein Immobilienmakler ist gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet die Identität seiner Kunden festzustellen und zu überprüfen. Klingt ein wenig ungewöhnlich, ist auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung aus dem GwG aber im Zusammenhang mit dem Maklervertrag zu erledigen.
In der Regel erledigen wir diese Verpflichtung durch eine digitale Kopie des Personalausweises. Das hat den Vorteil, dass diese Daten später unkompliziert an den Notar weitergegeben werden können. So sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Vertragsvorbereitung und wir sind sicher, dass der Notar alle Angaben für die Kaufvertragsvorbereitung hat.
Ist unser Vertragspartner ein Unternehmen, nehmen wir Einsicht ins Handelsregister. Natürlich gilt für die Person mit Handlungsvollmacht das gleiche wie für natürliche Personen, wir müssen uns auch hier Gewissheit über die Identität verschaffen.
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