Was ist eine Bauvorbereitungsvollmacht?

Mit einer Bauvorbereitungsvollmacht bevollmächtigen Sie im notariellen Kaufvertrag den Erwerber eines unbebauten Grundstückes oder einer Bestandsimmobilie, Vorbereitungshandlungen zur Bebauung oder Renovierung der Immobilie zu tätigen. Solange die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber im Grundbuch noch nicht vollzogen wurde, kann der Erwerber nicht als Eigentümer handeln.

Vor allem dann, wenn der Erwerber das Grundstück schnell bebauen oder mit der Renovierung der Immobilie beginnen möchte (oft ist er ein Bauträger), kann der schnelle Baubeginn einen wertbildenden Faktor für den Kaufpreis und die schnelle Fälligkeit des Kaufpreises darstellen. Mit der Bauvorbereitungsvollmacht erlauben Sie dem Erwerber, bei den Baubehörden Auskünfte einzuholen, Akten einzusehen, die Baugenehmigung oder den Abriss von Immobilienteilen zu beantragen, Bodenuntersuchungen in Auftrag zu geben (Altlastenauskunft) oder Energielieferungsverträge mit Versorgungsunternehmen abzuschließen.

Da es sich nur um eine Vorbereitungsvollmacht handelt, darf der Käufer noch nicht mit dem Bau beginnen, also noch nicht die Baugrube ausheben oder Gebäudeteile einreißen. Solange der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, ist zu vermeiden, dass er vollendete Tatsachen schafft und Ihnen vielleicht eine Bauruine hinterlässt. Letztlich kommt es auf die Umstände und die Seriosität des Erwerbers an. Bauvorbereitungsvollmachten sind letztlich Vertrauenssache. Dazu beraten wir Sie als Immobilienmakler Berlin gerne.

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