Welche Unterlagen braucht der Notar für den Verkauf?

Wollen Sie eine Immobilie verkaufen, führt nichts an einer notariellen Beurkundung vorbei. Notartermine bedürfen der Vorbereitung. Vorab benötigt der Notar die Personalien von Verkäufer und Käufer sowie die Daten des Grundstücks. Am einfachsten ist es, wenn bereits vorzeitig ein aktueller Grundbuchauszug beim Grundbuchamt des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts besorgt wurde.

Auch wenn das Grundbuchamt meist bei einem Amtsgericht zentralisiert ist, erhalten Sie bei jedem örtlichen Amtsgericht einen Grundbuchauszug. Ansonsten können Sie auch den Notar beauftragen, das Grundbuch einzusehen. Gibt es im Grundbuch noch eingetragene Belastungen, beispielsweise nicht mehr valutierende (= das zu sichernde Darlehen ist bezahlt) Grundschulden, können Sie den jeweiligen Gläubiger selbst anschreiben und um eine Löschungsbewilligung bitten und diese dem Notar vorlegen.

Sie können die Grundschuld aber auch an den Käufer abtreten, der dann die Gebühren für die Bestellung einer neuen Grundschuld spart. Sind Rechte Dritter eingetragen, können diese gegenstandslos geworden sein und sind zu löschen. Beispiel: Der Inhaber eines Wohnrechts ist verstorben. Ansonsten können Sie auch den Notar beauftragen, bei den Gläubigern die Löschungsbewilligung einzuholen. Verkaufen Sie Wohnungseigentum, benötigt der Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages die Teilungserklärung. Die Teilungserklärung wird Bestandteil des Kaufvertrages. Mietverträge bei einem vermieteten Objekt sind für den Notar nicht relevant. Im Notartermin selbst müssen Sie sich anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses identifizieren.

Treten Sie als Vertreter auf, benötigen Sie selbst eine notarielle Vollmacht des Eigentümers. Sie können den Kaufvertrag auch als vollmachtloser Vertreter unterzeichnen. Dann muss der Eigentümer den Kaufvertrag beim Notar persönlich genehmigen. Für unsere Kunden erledigen wir als Berliner Immobilienmakler die Vorbereitung der Beurkundung selbstverständlich vollumfänglich. Der Notar erhält von uns alle für den jeweiligen Kaufvertrag relevanten Unterlagen.

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