Wie genau muss die Baujahresangabe im Immobilienkaufvertrag sein?

Wenn ein Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück geschlossen wird, ist dort oft auch das Baujahr des aufstehenden Gebäudes angegeben. Aber wie genau muss das sein?

Häufig ist es den Verkäufern mit dem Baujahr beim Immobilienverkauf nicht so wichtig, zum Beispiel, weil sie es gerade nicht besser wissen und keine Veranlassung sehen, dies genauer zu recherchieren. Das Baujahr ist aber durchaus ein wertbildender Faktor. Und wenn das Baujahr in einen Immobilienkaufvertrag aufgenommen wird, stellt es eine Beschaffenheitsangabe dar, die zutreffend sein muss.

Das OLG Hamm (I-22 U 82/16) hat einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages stattgegeben, weil dort das Baujahr 1997 anstatt 1995 angegeben war. Das Baujahr sei ein wesentlicher Bewertungsfaktor für die Verkehrswertermittlung und bei einer solchen Abweichung von der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer sei das wesentlich. Die Verkäufer mussten das Haus zurücknehmen.

Wir als Immobilienmakler aus Berlin werten das als einen weiteren Grund für eine saubere Unterlagenrecherche, es ist eben wichtig die entscheidungserheblichen Faktoren tatsächlich sauber zusammenzutragen.

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