Wie wird die Kaufpreiszahlung gesichert?

Bei uns als Immobilienmakler aus Berlin gehört es zum regelmäßigen Standard, die Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zu prüfen. Dem beurkundenden Notar obliegen in dieser Hinsicht keinerlei Prüfpflichten. In der Regel verlangen wir von immoeinfach beim Immobilienverkauf eine qualifizierte Finanzierungszusage einer deutschen Bank vom Erwerber. Als Verkäufer haben Sie also die Sicherheit, nur mit bonitätsgeprüften Kaufinteressenten in Kontakt zu kommen.

Darüber hinaus wird in den Immobilienkaufvertrag regelmäßig eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung aufgenommen. Damit unterwerfen sich die Erwerber hinsichtlich des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen. Der Verkäufer kann so nach Kaufpreisfälligkeit jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar verlangen und seinen Zahlungsanspruch mit Nachdruck umsetzen. Ein scharfes Schwert.

Wir von immoeinfach arbeiten nach strengen Qualitätsmaßstäben auf der Grundlage erprobter Bearbeitungsrichtlinien. So stellen wir sicher, dass die Kaufverträge auch immer so umsetzbar sind wie sie geplant und beurkundet wurden.

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