Das Tippgeberprogramm von immoeinfach

Min. 1000 € erhalten – Ihre Empfehlung zahlt sich aus!

Sie wissen aus Ihrem Bekanntenkreis, Freundeskreis, dem beruflichem Umfeld oder einfach durch Zufall wo aktuell eine Immobilie verkauft werden soll?

Geben Sie uns einen Tipp und wir honorieren Ihr Engagement mit einer akttraktiven Prämie!
Egal ob Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück in Berlin und Brandenburg. 

Kontaktieren Sie uns
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Tippgeber-Prämie beim Immobilienverkauf

mindestens:
1000€*

Gute Empfehlungen zahlen sich aus

immoeinfach belohnt Tippgeber und beteiligt diese an der verdienten Maklerprovision.
Sie haben einen Verwandten, einen Bekannten oder einen Freund, der eine Immobilie verkaufen möchte. Egal ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Baugrundstück handelt, wir sind für unsere Kunden in Berlin und im Brandenburger Umland ständig auf der Suche nach geeigneten Objekten.

*Für jeden Immobilien-Tipp, der zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 10% unserer Maklercourtage, mindestens aber 1000€.

Wer kann Tippgeber werden?

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Eigentümer des Objektes und als Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers können Sie nicht Tippgeber werden. Sie dürfen aber sehr wohl mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.

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Name

So viel verdienen Sie

haus verkaufen tippgeber immobilie

Beispiel Hausverkauf

Durch einen Tipp von Ihnen verkaufen wir erfolgreich ein Einfamilienhaus zu einem Preis von 380.000 EUR. Sie erhalten dadurch 10% unserer Netto-Provision in Höhe von 6% vom Kaufpreis, das wäre bei dem genannten Verkaufserlös eine Tippgeber-Prämie von 2.280 EUR für Sie.

wohnung verkaufen immobilie tippgeber

Beispiel Wohnungsverkauf

Durch Ihren Tipp verkaufen wir erfolgreich eine Eigentumswohnung zu einem Preis von 275.000 EUR. Sie erhalten dadurch 10% unserer Netto-Provision in Höhe von 6% vom Kaufpreis, das wäre bei dem genannten Verkaufserlös eine Tippgeber-Prämie von 1.650 EUR für Sie.

grundstueck verkaufen tippgeber standort

Beispiel Grundstücksverkauf

Durch Ihren Tipp verkaufen wir erfolgreich ein Baugrundstück zu einem Preis von 185.000 EUR. Sie erhalten dadurch 10% unserer Netto-Provision in Höhe von 6% vom Kaufpreis, das wäre bei dem genannten Verkaufserlös eine Tippgeber-Prämie von 1.110 EUR für Sie.

So funktioniert unser Tippgeberprogramm

immobilie vermieten verkaufen haus grafik

Objekt

Sie erfahren, dass eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll.

blauer pfeil unten rechts
pfeil links unten blau

Tippgeber-Formular

Sie füllen unser Formular aus und melden uns damit Ihren Tipp.

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tippbestaetigung brief briefumschlag bestaetigt

Tippbestätigung

Wir prüfen Ihren Tipp und melden uns umgehend bei Ihnen

blauer pfeil unten rechts

Erfolg

Wir erhalten einen Maklervertrag und vermitteln das Objekt. Sie erhalten umgehend Ihre Provision

geldbeutel geld tippgeber betrag

So funktioniert unser Tippgeberprogramm

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Objekt

Sie erfahren, dass eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll.

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Tippgeber-Formular

Sie füllen unser Formular aus und melden uns damit Ihren Tipp.

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Tippbestätigung

Wir prüfen Ihren Tipp und melden uns umgehend bei Ihnen

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Erfolg

Wir erhalten einen Maklervertrag und vermitteln das Objekt. Sie erhalten umgehend Ihre Provision

pfeil links unten blau
blauer pfeil unten rechts
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Tippgeber werden, einfach gemacht

Sie teilen uns die Informationen zu dem Objekt, Ihre Kontaktdaten sowie die des Eigentümers auf unserem Tippgeber-Formular (PDF) mit. Durch Ihre Unterschrift auf unserem Tippgeber-Formular erkennen Sie unsere Rahmenbedingungen (Tippgeber-Rahmenbedingungen) an.

Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und können uns auf Ihre Empfehlung berufen. Dadurch sind sehr gute Erfolgsaussichten gegeben, dass wir den Maklerauftrag erhalten werden.

Sobald wir einen Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer geschlossen haben erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die mit Ihnen vereinbarte Tippgeber-Prämie von uns.

Die Tippgeber-Prämie wird binnen einer Woche, nachdem wir das Objekt erfolgreich verkaufen konnten und unsere Maklerprovision eingegangen ist, ausgezahlt.

Werden Sie Tippgeber

Die Rahmenbedingungen

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:

  • Das Tippgeber-Formular ist uns ausgefüllt und original unterschrieben zugegangen
  • Ihr Immobilien-Tipp bezieht sich auf ein Objekt in Berlin oder im Brandenburger Umland der Hauptstadt.
  • Wir haben Ihren Objekttipp angenommen, uns war die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt, es ist noch kein anderer Makler mit der Vermarktung beauftragt und wir haben Ihnen Ihren Immobilien-Tipp bestätigt.
  • Wir haben den Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten.
  • Wir haben aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln können.
  • Die Maklerprovision ist vollständig bei uns eingegangen.

Die immoeinfach.de Service GmbH behält sich das Recht vor, angegebene Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung.

Die immoeinfach.de Service GmbH behält sich das Recht vor die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gute Erfolgsaussichten

Sie haben bereits den Kontakt hergestellt und uns im Vorfeld beim Eigentümer als kompetenten Immobilienmakler empfohlen. Mit unseren umfassenden Kenntnissen, unserem perfekten Präsentationspaket und unserer ergebnisorientierten Marketingstrategie können wir dem Eigentümer ein maßgeschneidertes Vermarktungsangebot unterbreiten. Damit sind sehr gute Aussichten gegeben, dass wir den Makleralleinauftrag vom Eigentümer auch erhalten und Ihre Tippgeber-Prämie Realität wird.

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Name

Hinweis auf Standesregeln, z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte

Das vorstehende Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/Kunden stehen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte). Auch sind Personen ausgeschlossen denen es anderweitig standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprämien zu berechnen. Natürlich freuen wir uns sehr über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis auch ohne eine Beteiligungsmöglichkeit an unserer Prämie zu gewähren.