Ihr Haus ist Liquidität in Beton. Sie können Ihr Haus wahrscheinlich jederzeit verkaufen. Im Regelfall wird ein Erwerber darauf bestehen, dass Sie aus dem Haus ausziehen und er das Haus selber nutzen kann. Möchten Sie aber im Haus wohnen bleiben und Ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen, könnte die Option darin bestehen, Ihr Haus zwar zu verkaufen, sich den Kaufpreis aber über zeitlich begrenzte Rentenzahlungen als Immobilienrente auszahlen zu lassen.
Vereinbaren Sie beim Verkauf Ihres Hauses eine Immobilienrente, zahlt der Erwerber den Kaufpreis nicht sofort in einer Summe, sondern leistet regelmäßige Rentenzahlungen. Sie können vereinbaren, dass der Erwerber die Rentenzahlungen zeitlebens als Leibrente oder nur zeitlich befristet als Immobilienrente erbringt.
Sie erweitern den Kreis der Kaufinteressenten, wenn Sie Ihre Immobilie gegen Zahlung einer Immobilienrente anbieten. Nicht jeder Kaufinteressent sieht sich in der Lage, den Kaufpreis in Höhe des Verkehrswertes für eine Immobilie zu finanzieren oder eigenes Geld dafür einzubringen. Auch ein sicheres Einkommen ist heutzutage keine Gewähr mehr dafür, dass eine Bank den Kaufpreis für eine Immobilie vollständig finanziert.
In diesem Fall kommt in Betracht, dass Sie die Immobilie verkaufen und sich vom Erwerber monatlich oder auch quartalsmäßig eine zeitlich begrenzte Rente zahlen lassen. Der Erwerber zahlt also den Kaufpreis nicht sofort insgesamt, sondern zahlt in Raten. Für den Interessenten hat dies den Vorteil, dass er nicht den vollen Kaufpreis sofort finanzieren muss und vielleicht auch sein Eigenkapital schont.
Sofern Sie ein Wohnrecht vereinbaren und in der Wohnung oder im Haus wohnen bleiben wollen, vermindert das Wohnrecht zusätzlich den Kaufpreis. Auch dieser Aspekt führt dazu, dass Sie den Interessentenkreis für Ihr Objekt erweitern und vielleicht einen Käufer ansprechen, der das Objekt zwar kaufen, derzeit aber noch nicht selbst bewohnen möchte. Gleichwohl verschaffen Sie dem Interessenten aber die Chance, das Objekt aufgrund des verminderten Kaufpreises erwerben zu können.
Möglicherweise möchte der Kaufinteressent zum Zeitpunkt des Kaufs Ihrer Immobilie auch noch gar nicht in das Objekt einziehen. Er möchte aber das Objekt trotzdem kaufen, weil er die Lage des Objekts gut oder den Kaufpreis attraktiv befindet. Um sich die Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, entschließt er sich bereits jetzt zum Kauf. Es kann auch sein, dass der Interessent das Objekt kauft, um später einen Familienangehörigen dort wohnen zu lassen.
Über die Erweiterung des Interessentenkreises für Ihr Objekt hinaus, könnten Sie daran interessiert sein, nicht den vollen Kaufpreis sofort zu erhalten, sondern im Wege einer Immobilienrente Ihre monatliche Altersversorgung sicherzustellen.
Ihre Option kann auch darin bestehen, dass Sie trotz des Verkaufs in dem Objekt wohnen bleiben möchten. Zu diesem Zweck empfiehlt sich, dass Sie sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Das Wohnrecht berechtigt Sie, für einen vereinbarten Zeitraum oder gegebenenfalls auch lebenslang in dem Haus oder in der Wohnung wohnen bleiben zu dürfen. Vielleicht planen Sie, früher oder später in ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen und bis dahin in dem Objekt zu verbleiben.
Wünschen Sie ein Wohnrecht, ist wichtig, dass das Wohnrecht notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Es empfiehlt sich, das Wohnrecht im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über Ihre Immobilie beim Notar zu beurkunden.
Vereinbaren Sie eine Immobilienrente, müssen Sie aber auch einkalkulieren, dass der Erwerber im ungünstigsten Fall aufgrund einer Arbeitslosigkeit oder schweren Erkrankung zahlungsunfähig wird und Sie den Kaufvertrag rückabwickeln müssen. Sie stehen dann wieder dort, wo Sie gestartet sind.
Möchten Sie ein Wohnrecht vereinbaren und in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, vermindert das Wohnrecht den Kaufpreis. Über den restlichen Kaufpreis können Sie mit dem Erwerber frei vereinbaren, was verhandelbar ist. Ergibt sich nach Abzug des Wohnrechts ein Restkaufpreis von beispielsweise 100.000 €, könnten Sie vereinbaren, dass der Erwerber innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren den Kaufpreis bezahlt haben muss. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Restkaufpreis zu verzinsen. Wenn wir der Einfachheit halber einen Zinssatz von 0 % unterstellen, müsste der Erwerber jedes Jahr 10.000 € und monatlich ca. 833 € als Immobilienrente zahlen. Nach 10 Jahren würde Ihr Wohnrecht erlöschen und der Erwerber könnte das Objekt selbst nutzen.
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beraten lassen Ratgeber erhaltenUm den Wert eines Wohnrechts zu bemessen (kapitalisieren), gehen Sie wie folgt vor:
Ob der Immobilienverkauf mit zeitlich begrenzten Rentenzahlungen eine Option sein kann, hängt von Ihren Gegebenheiten ab. Pauschale Empfehlungen verbieten sich. Die Immobilienrente ist nur eine von mehreren Optionen.
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