Checkliste zum Wohnungsverkauf

Ein Wohnungsverkauf läuft in der Regel ebenso ab, wie auch der Verkauf eines Hauses oder eines Grundstückes. Allerdings unterscheidet sich der Verkauf einer Eigentumswohnung von dem Verkauf, einer anderen Immobilie, in dem Umfang und der einzelnen Bestandteile der zu beschaffenen Unterlagen und notwendigen Dokumente, die für den Verkauf und die Vermarktung der Wohnung essenziell sind.

1. Vorbereitung vor dem Wohnungsverkauf

Bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung kommt es, wie auch bei dem Immobilienverkauf eines Hauses oder eines Grundstückes, auf eine fundierte und genaue Unterlagenrecherche und dem Zusammentragen dieser Unterlagen als Vorbereitung für die Vermarktung, an.

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Als Immobilienmakler organisieren wir regelmäßig die Unterlagen, für unsere Kunden. Deshalb haben wir eine Unterlagen Checkliste erstellt, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

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Unterlagen für den Wohnungsverkauf:

Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Unterlagen für einen Wohnungsverkauf genauer.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung gibt Auskunft darüber, in welche Miteigentumsanteile das Grundstück und das Haus, zu dem die Wohnung gehört, aufgeteilt wurde. So begründet ein Wohnungsbesitzer einen Teil des Eigentums, denn das gesamte Haus, indem sich verschiedenen Eigentumswohnungen befinden, ist in Sondereigentum und Wohneigentum unter mehreren Besitzern aufgeteilt. Somit enthält die Teilungserklärung Rechte und Pflichten des Eigentümers, Angaben zu Miteigentumsanteilen und die Lage und Größe des Sonder- oder Teileigentums. Weiterhin lassen sich in der Teilungserklärung Angaben zum Gemeinschaftseigentum und bestimmte Sondernutzungsrechte wiederfinden.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung bzw. ein Grundrissplan. Dieser gibt Auskunft darüber, wie das Gebäude aufgeteilt ist und vermerkt die Lage und Größe der Gebäudeteile und Wohneinheiten von Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum.

Ein Aufteilungsplan ist nur gültig, wenn die Baubehörde diesen mit Unterschrift, Siegel und Stempel versehen hat.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Bestandteil des Aufteilungsplans. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gewährt Kaufinteressenten, dass die Wohnung wirklich eine abgeschlossene und eigenständige Einheit bildet.

Gemeinschaftsordnung

Unterlagen zur Gemeinschaftsordnung ergänzen die Teilungserklärung. In der Gemeinschaftsordnung wird geregelt, in welcher Art und Weise das Wohnungs- und Teileigentum genutzt werden darf. Regelungen diesbezüglich könnten beispielsweise die Art und der Umfang zur Nutzung des Teil- und Wohnungseigentums oder Sondernutzungsrechte zu beispielsweise einem Garten sein. Durch die Gemeinschaftsordnung bekommen Interessenten einen Überblick, ob die Wohnung ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden kann, oder aber auch beruflich oder gewerblich nutzbar ist.

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Wirtschaftsplan

Ein Wirtschaftsplan wird jährlich von einer Hausverwaltung erstellt. In diesem sind sowohl die voraussichtlichen Einnahmen, als auch Ausgaben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, sprich des gesamten Gebäudes mit den einzelnen Wohneinheiten, enthalten. Der Wirtschaftsplan enthält auch das monatlich zuzahlende Wohngeld der Eigentümer und wird aufgrund der letzten Jahresabrechnung erstellt.

Informationen zu Instandhaltungsrücklagen

Instandhaltungsrücklagen sind notwendig, sobald Teile des Gemeinschaftseigentums wie die Hausfassade oder das Dach, in Stand gehalten werden müssen. Die Rücklagen werden von jedem Wohneigentümer gebildet.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist bei dem Immobilienverkauf jeglicher Art essenziell. In diesem ist vermerkt, wer der Eigentümer der Wohnung ist und ob mögliche Belastungen bestehen. Zudem befinden sich die Miteigentumsanteile in einem extra Grundbuchblatt des Wohnungsgrundbuches.

Jahresabrechnung

In der Jahresabrechnung befinden sich Informationen zu abgerechneten Nebenkosten der einzelnen Wohneinheiten, Instandhaltungsrücklagen und Verwaltergebühren.

Verwaltervertrag

In einem Verwaltervertrag können Kaufinteressenten sehen, wer die Verwaltung des Hauses, indem sich die Eigentumswohnung befindet übernimmt und was genau die Konditionen des Verwalters sind. Zudem macht eine gut verwaltete Wohnanlage einen positiven Eindruck auf potenzielle Käufer.

Eigentümerversammlungsprotokoll

Auch ein Eigentümerversammlungsprotokoll ist ein wichtiges Dokument, welches Kaufinteressenten nicht vorenthalten werden sollte. In diesem kann ein Interessent erfahren, ob Beschlüsse innerhalb der Eigentümergemeinschaft zügig und sachgerecht oder umständlich und streitend diskutiert werden. Das Protokoll beinhaltet auch Angaben, inwieweit Instandhaltungsmaßnahmen besprochen und durchgeführt wurden.

Energieausweis

Das Vorlegen des Energieausweises ist bei Wohngebäuden Pflicht. Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen über die energetischen Verhältnisse und Bedingungen der zum Verkauf stehenden Wohnung. Dabei können Sie sowohl einen die Bedarfs- oder auch Verbrauchsausweis zur Verfügung stellen.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag wird bei einem Wohnungsverkauf dann benötigt, wenn ein Eigentümer die Wohnung vermietet hat. In diesem Fall hätte der neue Besitzer die Wahl, entweder selbst in die Wohnung mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs einzuziehen oder den bestehenden Mietvertrag zu übernehmen.

Interessant für potenzielle Käufer wäre in diesem Zusammenhang auch ein Nachweis, der bestätigt, dass der Mieter bisher ordnungsgemäß und fristgerecht die Miete erbracht hat.

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2. Vermarktung der Wohnung

Neben der Unterlagenrecherche ist die Vermarktung wesentlicher Bestandteil bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung. Auch dessen zielgerichtete und erfolgreiche Vermarktung. Dazu bedarf es oft einer passenden Strategie. Wir als Immobilienmakler helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Wohnung professionell zu vermarkten. Wir stehen Ihnen jeder Zeit unter 030 265 875 70 zur Verfügung.

Denn Ziel des Verkäufers ist es, die Eigentumswohnung zum besten Preis erfolgreich und unkompliziert zu verkaufen.

2.1 Verkaufspreis ermitteln und festlegen

Wie bei einem Haus oder einem Grundstück sollte auch ein Verkehrswert und im Anschluss ein optimaler Verkaufspreis der Wohnung erstellt und festgelegt werden.

Unser Tipp:

Raten Sie als Verkäufer nicht ins Schwarze hinein und bestimmen Sie den Preis nicht willkürlich. Die Wertermittlung und in diesem Zusammenhang auch die Preisermittlung sollte gekonnt sein und beinhaltet verschiedene Faktoren und Parameter, die dabei beachtet werden müssen.

Empfehlenswert ist es, sich einen Immobilienmakler oder Gutachter zurate zu holen. Diese kennen ihr Fach und wissen, wie ein optimaler Wert und Preis der zu verkaufenden Immobilie erstellt werden kann, mit dem Sie als Verkäufer keine Verluste machen und viele potenzielle Käufer hohe Nachfrage gegenüber dem Objekt zeigen.

2.2 Präsentation der Wohnung

Ein weiterer Punkt in unserer Checkliste ist die detaillierte Präsentation der Wohnung, um den Kaufinteressenten vor einer Besichtigung bereits viele Informationen und Einblicke zu gewährleisten.

Fotos

Mitunter der wichtigste Bestandteil einer guten Immobilienpräsentation sind professionelle Fotos von der zum Verkauf stehenden Wohnung. Auf den Fotos sollten alle Räume gut zu sehen sein und auch die Außenfassade und eventuell ein dazugehöriger Balkon oder eine Garage sollten ebenso fotografiert werden. Zudem sollten auf den Fotos die Besonderheiten der Wohnung hervorgehoben werden.

Unser Tipp:

Eine aufgeräumte und ordentliche Immobilie kommt in der Regel bei Kaufinteressenten besser an, als eine Wohnung, die beispielsweise schmutzig und unordentlich ist.

Exposé

Ein weiterer Teil der Immobilienvermarktung ist das aussagekräftige Exposé. Das Immobilien-Exposé sollte Informationen, Eckdaten und Fotos zu der Wohnung enthalten. Ein Exposé stellt das Aushängeschild der zum Verkauf stehenden Eigentumswohnung dar und sollte dementsprechend auch professionell, informativ und interessant gestaltet werden, um auch das Interesse potenzieller Käufer zu wecken. Zudem sollten in einem Exposé auch ein Ansprechpartner, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten sein, falls Käufer bereits erste Fragen zu dem Objekt haben. Zu unserem immoeinfach Maklerservice gehört es zu unseren Leistungen, aussagekräftige und ansprechende Exposés für unsere Kunden zu erstellen.

Veröffentlichung in Portalen

Sobald das Exposé erstellt wurde, sollte die Eigentumswohnung auf verschiedenen Immobilienkauf-Portalen angeboten und inseriert werden. Als Immobilienmakler von immoeinfach veröffentlichen wir Ihre Immobilie auch auf unserer eigenen Internetseite.

Besichtigungen

Der letzte Schritt der Vermarktung von Immobilien ist das Koordinieren von Besichtigungsterminen.

Dazu werden Kaufinteressenten eingeladen, sich vor Ort die Wohnung und deren Räumlichkeiten genauer anzusehen. Zudem haben diese auch die Möglichkeit den Eigentümer und auch den Makler Fragen zum Objekt zu stellen und Einblicke in wichtige Dokumente zu erhalten.

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3. Vertragsabschluss

Der abschließende Schritt in unserer Checkliste zum Verkauf einer Wohnung ist der erfolgreiche Vertragsabschluss zwischen Verkäufer und Käufer.

Damit ein rechtlicher Kaufvertrag zustande kommen kann, benötigt der Notar einige Unterlagen, die vor der Vertragsunterzeichnung eines Immobilienkaufvertrages vorgelegt werden müssen.

3.1 Unterlagen für den Notar

Für die Erstellung eines Kaufvertrages benötigt der Notar einige Dokumente, die Sie als Eigentümer einer Wohnung vorlegen müssen.

Zu diesen Unterlagen gehört vor allem der Grundbuchauszug und die Teilungserklärung. Gegebenenfalls kann der Notar auch in einigen Fälle eine Löschungsbewilligung beantragen, falls ein Inhaber des Wohnrechts verstorben ist.

Bei einem Notartermin müssen alle Eigentümer sich mit einem gültigen Personalausweis personalisieren können. Falls Sie als Eigentümer entschieden haben, einen Vertreter zum Termin zu schicken, dann muss dieser Vertreter dem Notar eine notariell bestätigte Vollmacht des Eigentümers vorzeigen können.

In unserer kompletten Checkliste finden Sie weitere Anhaltspunkte zu dem Thema Immobilienverkauf. Diese dient als Leitfaden für Eigentümer, die eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück verkaufen wollen. Sollten Sie Fragen und Anmerkungen haben, dann kontaktieren Sie uns sehr gerne. Als Immobilienmakler aus Berlin beantworten wir Ihre Anliegen kompetent, professionell und ausführlich.

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