Die Belastungsvollmacht ist ein wichtiger Bestandteil in nahezu jedem Immobilienkaufvertrag. Mit einer Belastungsvollmacht bevollmächtigt der Verkäufer als Eigentümer der Immobilie den Käufer, das Grundstück zur Finanzierung des Kaufpreises mit einem Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) zu belasten. Eine solche Vollmacht kommt den Interessen beider Parteien entgegen.
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Blogbeitrag – Die Belastungsvollmacht im Kaufvertrag
Wollen Sie zum Beispiel eine Immobilie in Berlin verkaufen, ist der Käufer meist darauf angewiesen, den Kaufpreis für die Immobilie über ein Bankdarlehen zu finanzieren. Soweit er über keine anderweitigen Sicherheiten verfügt, bietet sich das von ihm zu erwerbende Grundstück als Sicherheit an. Da der Käufer aber zu diesem Zeitpunkt wegen der noch ausstehenden Zahlung des Kaufpreises noch nicht Eigentümer der Immobilie ist, kann er diese nicht belasten.
Ein Ausweg besteht dann darin, dass der Verkäufer dem Käufer erlaubt, sein Grundstück dennoch mit einem Grundpfandrecht zu belasten, damit der Käufer über die Immobilie sein Bankdarlehen absichern kann. Kann der Käufer seiner Bank das für ihn noch fremde Grundstück als Sicherheit anbieten, sind die Banken bereit, den Kaufpreis auszuzahlen, auch wenn der Käufer als Darlehensnehmer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
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Risiken Belastungsvollmacht
Belastungsvollmachten sind dennoch nicht ohne Risiken. Um diese einzuschränken, vereinbaren die Parteien meist, dass der Käufer das auf der Belastungsvollmacht beruhende Grundpfandrecht nur bei dem Notar bestellen darf, der auch den Kaufvertrag beurkundet hat. Der Käufer darf den Verkehrswert des Grundstücks nur insoweit ausschöpfen, als er das Grundpfandrecht nur bis zur Höhe von maximal beispielsweise 110 % des Kaufpreises bestellen darf.
Um den Verkäufer abzusichern, tritt der Käufer seinen Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank an den Verkäufer ab, so dass der Verkäufer im Gegenzug auf jeden Fall den Kaufpreis erhält. Sollte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, verpflichtet sich der Käufer, für die Löschung des Grundpfandrechts einzustehen.
Ferner enthält die Grundschuldbestellungsurkunde die Zweckerklärung, dass auch die Bank die Grundschuld zur Löschung freigegeben wird, wenn sie den ausgezahlten Kaufpreis zurückerhält. Letztlich verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer von allen Kosten freizustellen, die mit der Grundschuldbestellung verbunden sind.