Wohngebäude in Deutschland sind für ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Mit der „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“, kurz „Energieeinsparverordnung“ (EnEV), versucht die Politik unter dem Motto „Energiesparen ist die bessere Energiequelle“ den Klimaschutz und das Energiesparen voranzubringen.
Die EnEV macht beim Neubau von Gebäuden und mit Einschränkungen bei Bestandsimmobilien Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik und zum Wärmestandard. Sie setzt Standards für die Energiebilanz eines Hauses. So fordert der Gesetzgeber den Einbau energieeffizienter und klimafreundlicher Technik bei Heizung und Warmwasser. Als Idealbild wird das Niedrigenergiehaus vorgegeben.
Die ab 2002 geltende Verordnung macht stetig strengere Vorgaben. Ab 2016 muss der Verbrauch der Primärenergie (Öl, Gas) bei neu errichteten Immobilien um durchschnittlich 25 Prozent unter den bisherigen Grenzwerten liegen. Außerdem gelten ca. 20 Prozent höhere Werte für die Wärmedämmung der Fassade.
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Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude
Für bestehende Gebäude gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen sind dies Anforderungen für Bauteile, die erst dann wirksam werden, wenn der Hausherr ohnehin bestimmte Änderungen am Gebäude plant (z.B. Dämmung bei Erneuerung der Fassade). Zum anderen schreibt die Verordnung allgemein wirtschaftliche Maßnahmen vor, die für energiebewusste Hausherren selbstverständlich sein sollten (z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke bei ungenutztem Dachraum). Außerdem ist jeder Eigentümer verpflichtet, Heizkessel auszutauschen, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik verwenden.
Eigentümer sind bei Bestandsimmobilien auch dann zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das Gebäude vermietet wird oder es sich um ein Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten handelt, von denen der Eigentümer nur eine Wohnung selbst bewohnt.
Ausnahmen bestehen für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer seit 2002 selbst das Gebäude bewohnen. Verkauft der Eigentümer sein Haus, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Vorgaben der EnEV innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
Wer die Vorgaben der Energieeinsparverordnung missachtet, muss mit Stichproben der Behörden rechnen und riskiert eine Ordnungswidrigkeit und Bußgelder bis zu 50.000 €. Um Immobilieneigentümer nicht übermäßig zu belasten, versucht der Gesetzgeber die Vorgaben der Energieeinsparverordnung kostenneutral zu gestalten. Danach soll sich der Kostenaufwand beispielsweise für die Modernisierung der Heizung auf Dauer dadurch amortisieren, dass der Hauseigentümer Energie einspart.
Wollen Sie eine Immobilie verkaufen, sind Sie als Eiegntümer verpflichtet, dem Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.