Grenzvermessung

Eine Grenzvermessung hat den Zweck, einen unklaren oder streitigen Grenzverlauf festzustellen. Sie kommt in folgenden Fällen in Betracht: …

  • Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, haben aber auch anhand der Flurkarte und wegen fehlender Grenzmarkierungen Zweifel, wo die Grundstücksgrenze genau verläuft.
  • Sie haben ein Grundstück gekauft, können aber auch nach der Flurkarte und wegen fehlender Grenzmarkierung nicht feststellen, wo die Grundstücksgrenze genau verläuft.
  • Sie möchten eine Teilfläche Ihres Grundstücks verkaufen und müssen zu diesem Zweck eine Teilungsvermessung vornehmen, in der der abgetrennte Grundstücksteil eingemessen wird.
  • Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn über den Grenzverlauf und verlangen einen Grenzabmarkung (§ 919 BGB).
  • Ihr Nachbar hat Ihr Grundstück überbaut. Sofern Sie wegen dem Überbau Ihr Abkaufrecht nach § 915 BGB wahrnehmen und den Nachbarn zum Kauf der überbauten Fläche veranlassen wollen, müssen Sie eine Teilungsvermessung vornehmen lassen.

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Unsere ausführliche Beschreibung zur Grenzvermessung finden Sie unter:

Blogbeitrag – Was passiert bei einer Grenzvermessung?

Erster Ansatzpunkt, um die Grundstücksgrenze festzustellen, ist die Einsicht in das örtliche Liegenschaftskataster. Im Regelfall sind alle Grundstücksflächen in Deutschland vermessungstechnisch erfasst und im Liegenschaftskataster vermerkt. Gleichfalls sind die Grundstücksgrenzen im Regelfall durch Grenzsteine vor Ort markiert. Dennoch bestehen oft Zweifel am Grenzverlauf. Sie haben dann unterschiedliche Möglichkeiten, den Grenzverlauf festzustellen.

Grenzvermessung im Detail

Im Idealfall einigen Sie sich mit Ihren Nachbarn über die Grundstücksgrenzen und schließen einen Grenzfeststellungsvertrag. Sie ersparen sich damit die Kosten für eine Vermessung und die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Soweit allerdings Grenzzeichen fehlen, bleibt das Risiko eines unklaren Grenzverlaufs bestehen. Im Idealfall beurkunden Sie die Einigung notariell und weisen die streitige Fläche konkret zu. Alternativ kommt eine Grenzanzeigein Betracht. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur untersucht auf Ihren Antrag hin nach Maßgabe der Katasterunterlagen die Grundstücksgrenze und zeigt Ihnen als Antragsteller die Grenze an. Ihr Nachbar braucht nicht beteiligt zu werden. Lässt sich die Grundstücksgrenze nicht klar feststellen, können Sie Ihren Antrag in eine Grenzvermessung umwandeln.

Bei der Grenzvermessung werden fehlende oder verrückte Grenzzeichen wiederhergestellt oder neu gesetzt. In diesem Fall müssen Sie den Nachbarn beteiligen. Der Vermessungsingenieur erstellt eine Grenzniederschrift über den wiederhergestellten Grenzverlauf. Diese wird beim Katasteramt verwahrt. Der angezeigte Grenzverlauf ist für beide Parteien rechtsverbindlich.

Bevor Sie eine Grenzanzeige oder Grenzvermessung beantragen, sollten Sie den Nachbarn informieren. Er ist verpflichtet, bei der Grenzabmarkung nach § 919 BGB mitzuwirken und sich an den Kosten zu beteiligen.

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