Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer gegen Schäden, für die er gegenüber Dritten verantwortlich ist. Die Haftpflichtversicherung ist damit eine Art Lebensversicherung gegen den eigenen wirtschaftlichen Ruin. Insbesondere Haus- und Grundbesitzer sollten eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Ihnen obliegt eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht, die sie verpflichtet, Gebäude so zu unterhalten, dass von ihnen keine Gefahren für Dritte ausgeben.

Die Haftpflichtversicherung ist nicht mit der Wohngebäudeversicherung zu verwechseln, die Schäden durch Elementargewalten (Sturm, Brand, Wasser) am eigenen Haus abdeckt. Wird der Kaufpreis für eine Immobilie finanziert, ist die Wohngebäudeversicherung als Sicherheit für die Bank Pflicht, während die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung freiwillig ist, im eigenen und familiären Interesse aber dennoch unabdingbar sein sollte.

Fällt beispielsweise der berühmte Ziegel vom Dach und trifft den Briefträger auf den Kopf, haftet der Hauseigentümer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht für die dem Briefträger entstehenden Schäden (Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld). Versichert sind also Ansprüche aus der „Verletzung baulicher Instandhaltungspflichten, aber auch aus Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm“. Als Versicherungsnehmer kommen der Haus- und/oder Grundstücksbesitzer in Betracht, der Nießbraucher, Pächter oder Mieter.

Soweit es sich um Wohnungseigentum handelt, ist im Regelfall die Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer. Versichert ist dann die gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum. Der Versicherungsschutz erfasst auch die persönliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft.

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Private Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt zunächst gegen Gefahren des täglichen Lebens im privaten Bereich. Der Versicherungsschutz erfasst auch Risiken, die sich aus dem Besitz eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses oder Wochenendhauses ergeben, sofern der Versicherungsnehmer das Haus ausschließlich zu Wohnzwecken nutzt. Mitversichert ist hierbei die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzelnen vermieteten Wohnräumen, nicht jedoch von Wohnungen.

Bei Zweifamilienhäusern (dazu gehören auch Einfamilienhäuser mit vermieteter Einliegerwohnung) bleibt die selbstgenutzte Wohnung beitragsfrei, sofern gleichzeitig eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Vermieter von Einfamilienhäusern und Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen also über ihre Privathaftpflichtversicherung hinaus eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch – und Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 € sind teils in den Versicherungsschutz einbezogen, müssen teils aber auch gesondert versichert werden („Comfort-Tarif“). Wird der Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Der Bauherr muss dann eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Versicherungsschutz besteht auch für die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung und Reinigung der Grundstücke beauftragten Personen, sofern diese für Schäden verantwortlich sind. Arbeitsunfälle dieser Person bleiben außen vor.

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