Katasteramt

Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, bei der die Liegenschaftskataster geführt werden. Die Liegenschaftskataster sind das Bestandsverzeichnis der Grundstücke in Deutschland. Da Grundstücke zur Bestimmung ihrer Grundstücksgrenzen vermessen werden, heißen die Katasterämter auch Vermessungsamt oder Vermessungs- und Katasteramt. In den Katastern sind die Grundstücke nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer erfasst.

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Bundesländer und ihre Katasterämter

Jedes Bundesland führt für die auf seinem Gebiet gelegenen Grundstücke eigene Liegenschaftskataster. Ein zentrales „Bundeskatasteramt“ existiert nicht. Die Katasterverwaltungen sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert. Größere Kommunen unterhalten eigene Katasterämter, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt es Landesvermessungsämter. Teils gibt es auch andere Bezeichnungen, die meist den Wortstamm „Geo“ enthalten, z.B. Amt für Geoinformation. In Berlin sind die Vermessungsstellen der zwölf Bezirksämter und in Brandenburg die Vermessungs- und Katasterämter der Kommunen für das Katasterwesen zuständig. Für ministerielle Aufgaben ist in Berlin auf der zweiten Ebene die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig. Sie hält auch das Geoportal Berlin mit einer Vielzahl weiterführender Informationen im Katasterwesen bereit.

Jeder interessierte Bürger kann mündliche und schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, gehört ein aktueller Flurkartenauszug immer zu den notwendigen Verkaufsunterlagen. Auskünfte und Auszüge mit Eigentümerangaben erfordern allerdings den Nachweis eines berechtigten Interesses. Ein solches Interesse kann sich darin begründen, dass ein Interessent Kaufinteresse hat und mit dem Eigentümer in Kontakt treten möchte (VG Berlin VG 13 K 186/13).

Zu den Aufgaben der Katasterämter gehören neben der Führung des Liegenschaftskatasters, die Anlegung der Katasterbücher und die Archivierung der Vermessungsdaten, ferner die Katastervermessung (z.B. Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen an Flurstücken), sowie die Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung von Grundstücken oder Flurbereinigungen). Infolge der Digitalisierung wurde das papierne Katasterwesen auf die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt, aus der der jeweilige Katasterplan automatisch generiert wird. Zur Erfassung und Erstellung der Liegenschaftskataster wirken die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure mit.

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