Kauffall

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, wird der Verkauf als Kauffall in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse und den Immobilienmarktberichten erfasst. Jeder Kaufvertrag, mit dem eine Immobilie verkauft wird, ist ein Kauffall. Ein Kauffall ist natürlich zugleich auch ein Verkaufsfall, offiziell ist aber von Kauffällen die Rede.

195 BauGB verpflichtet die Notare, jeden Kaufvertrag, mit dem eine Immobilie verkauft oder ein Erbbaurecht begründet wird, in Kopie dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Gutachterausschüsse werten die Kaufverträge statistisch aus, analysieren daraus das Marktgeschehen auf dem Immobilienmarkt und erfassen die Kaufverträge in den Kaufpreissammlungen.

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Auch im Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin werden alle Vorgänge, mit denen Immobilien jedweder Art übertragen werden, als Kauffall erfasst. Die Immobilienmarktberichte Berlin enthalten einen Überblick über die Jahresumsätze auf dem Berliner Immobilienmarkt. 2016 wurden insgesamt 32.724 Kauffälle mit einem Gesamtumsatzvolumen von 16,4 Milliarden € verzeichnet. Der Gesamtumsatz wird zudem in Teilmärkte untergliedert. So werden die einzelnen Kauffälle für unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungs– und Teileigentum, in Untergliederungen auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Mietwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Geschäftshäuser und Einzelhandelsobjekte sowie Gewerbeobjekte erfasst.

Kauffall und Immobilienmarkt

Die Anzahl der Kauffälle informiert nicht unbedingt darüber, ob und inwieweit das Interesse potentieller Kaufinteressenten am Erwerb von Immobilien steigt oder sinkt. So ist in 2016 die Anzahl der Kauffälle um 7 % auf 32.724 Kauffälle und der Gesamtumsatz von 18,1 Mrd. € in 2015 um 9 % auf 16,4 Mrd. € in 2016 gesunken. Grund für den scheinbaren Rückgang dürfte aber eher sein, dass immer mehr Menschen in die Städte und Ballungsgebiete drängen, immer mehr Einpersonenhaushalte begründet werden, während auf der anderen Seite ein immer knapper werdendes Angebot an Immobilien gegenübersteht. Ein weiterer Gesichtspunkt besteht darin, dass sogenannte Paketverkäufe (Portfolios) nur unter Einschränkungen erfasst werden.

Beim Paketverkauf werden mehrere Immobilien gleichzeitig in einem Kaufvertrag verkauft. Zwar soll jede einzelne, im Paket verkaufte Immobilie eigenständig als Kauffall erfasst werden. Tatsächlich ist es aber so, dass die einzelnen Immobilien nur in einem Gesamtkaufpreis erfasst werden und zudem Immobilien, die im Rahmen von Unternehmensverkäufen, beispielsweise durch Wohnungsbaugesellschaften, übertragen werden, nicht an die Gutachterausschüsse gemeldet werden müssen.

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