Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind „beliehene“ Freiberufler. Die Berufsträger üben einen freien Beruf aus und erfüllen im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben im Vermessungswesen. Sie sind keine Gewerbetreibende. Die Katastervermessung ist eine der Kernaufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI).

Sie vermessen Grundstücke oder beurkunden auf Antrag eines Grundstückseigentümers eine Grenzniederschrift über den Verlauf unklarer oder streitige Grundstücksgrenzen. Da ihre Tätigkeit eine hohe Verantwortung begründet, ist die Ausübung in einer Berufsordnung definiert.

Aufgaben der ÖbVI im Einzelnen

  • Katastervermessungen
    • Teilungsvermessungen
    • Grenzvermessungen
    • Gebäudeeinmessungen
    • Straßenvermessungen
  • Amtliche Lagepläne
  • Bodenordnung
  • Bewertung

Zulassungsvoraussetzung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

ÖbVI ist kein Lehrberuf oder ein Studienfach, das man belegen kann. Für die Beleihung wird ein abgeschlossenes Studium des Vermessungswesens (Geodäsie) vorausgesetzt. Wegen der späteren Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben, ist im Anschluss an das Studium eine Laufbahnausbildung zum höheren technischen Verwaltungsdienst (Referendariat) zu durchlaufen, die mit dem zweiten Staatsexamen (Assessor) abschließt. Bevor die Zulassung zum ÖbVI erfolgen kann, muss außerdem eine ausreichende praktische Erfahrung bei Grundstückvermessungen nachgewiesen werden. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, meist ist ein Jahr aber die Mindestanforderung.

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Stellung der ÖbVI in der Katastervermessung

Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch weisen das Eigentum und die Rechtsverhältnisse an Grundstücken nach. Dem Kataster, der Katastervermessung, kommt dabei die Aufgabe zu, die im Grundbuch nachgewiesenen Grundstücke „anfassbar“ zu machen. Die Stellung des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ist deshalb so bedeutsam, weil das Kataster und das Grundbuch eng miteinander verknüpft sind. Es obliegt dem Katasteramt und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die im Grundbuch nachgewiesenen Grundstücksgrenzen fehlerfrei in die Örtlichkeit zu übertragen. Sicher, es handelt sich grundsätzlich auch nur um normale Vermessungen (Winkel und Strecke), allerdings sind bei den Aufgaben immer alle Nachweise des Katasters zu berücksichtigen und wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Qualität zu treffen.

Was kostet eine Katastervermessung?

Ihre Dienstleistungen sind nach Maßgabe einer staatlichen Kostenordnung abzurechnen. In Berlin gilt die „Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI Vergütungsordnung – ÖbVIVergO) in der Fassung vom 12.7.2013.

Da das Vermessungswesen Länderangelegenheit ist, gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Kostenordnung. Bei Grenzvermessungen richten sich die Kosten zumeist nach der Anzahl der betroffenen Grenzpunkte (Grenzstein) und nach der Grenzlänge die untersucht werden muss.

Der ÖbVI bei der Teilungsvermessung

Viele Vermessungsingenieure sind im Bund der Öffentlichen Vermessungsingenieure (BDVI) organisiert. So wird eine ständige Fort- und Weiterbildung gewährleistet. Die Vermessung von Grundstücken und Grundstücksgrenzen, die Herstellung von amtlichen Lageplänen und die Gebäudeeinmessungen, übernehmen besonders geschulte Vermessungsingenieure der jeweiligen Geschäftsstelle des Freiberuflers. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück zum Verkauf aufteilen und eine Teilungsvermessung durchführen möchten, oder infolge eines unklaren oder streitigen Grenzverlaufs eine Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung beauftragen möchten, finden bei uns kompetente Ansprechpartner.

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