Ein Realkredit ist ein Kredit, der durch eine real existierende Sicherheit, nämlich ein Grundstück oder eine Immobilie, abgesichert wird. Im Unterschied zum bloßen Konsumentenkredit wird die Bank durch den Wert der beliehenen Immobilie abgesichert und braucht sich nicht auf die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, seine Arbeitskraft oder sein sonstiges Vermögen zu verlassen.
Die Bank erhält als Gläubiger gegenüber anderen Gläubigern eine Vorzugstellung, indem sie nicht mehr allein auf die allgemeine Haftung am Vermögen des Kreditnehmers beschränkt ist. Vielmehr wird ihr für ihre Forderung zusätzlich ein im Eigentum des Kreditnehmers oder eines Dritten stehendes Grundstück als Sicherheit bestellt. Ein solcher Realkredit wird im Regelfall dadurch abgesichert, dass auf dem Grundstück eine Grundschuld oder eine Hypothek bestellt wird.
Realkredite werden insoweit auch als Immobiliarkredite bezeichnet. Gerät der Kreditnehmer mit dem Kapitaldienst in Verzug, kann die Bank die Zwangsversteigerung in die Immobilie betreiben. Ist die Immobilie vermietet, kommt auch die Zwangsverwaltung in Betracht. Da die zu ihren Gunsten bestellte Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, kann sie sich vorrangig vor allen anderen Gläubigern aus dem Versteigerungserlös bedienen.
Zinsen Realkredit
Dadurch, dass die Bank besonders abgesichert ist und ihr Kreditausfallrisiko geringer ist als bei einem Konsumentenkredit, sind die Hypothekenzinsen günstiger als die Zinsen für einen Konsumentenkredit. Sie richten sich mithin nach dem Beleihungswert der Immobilie und dem Rang der Sicherheit. Ein 1a-Grundschuld, die erstrangig im Grundbuch eingetragen wird, ist zinsgünstiger als eine 1b-Grundschuld, die nachrangig nach einer bereits besetzten Rangstelle zur Eintragung gelangt.