Unterhaltskosten (Immobilie)

Immobilien verursachen Kosten. Wer bislang eine Mietwohnung bewohnt hat, weiß infolge der monatlichen Mietzahlungen und der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter, das Wohnen Geld kostet. Wer dann ein eigenes Haus bezieht, muss sich bewusst sein, dass er mindestens den gleichen Kostenaufwand hat, den er auch als Mieter hatte.

Zudem behalten Immobilien ihren Wert nur, wenn sie über die Jahre hinweg fortlaufend unterhalten werden. Als Eigentümer steht der Bewohner in einer besonderen Verantwortung. Auch wenn der Eigentümer keine Miete zahlen muss, hat er im Regelfall den Kaufpreis finanziert und muss vorrangig den Kapitaldienst leisten.

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Kostenarten der Unterhaltskosten

Der fortlaufende Unterhaltungsaufwand einer Immobilie lässt sich anhand des Kataloges des § 2 Betriebskostenverordnung veranschaulichen. Dort sind alle Kostenarten aufgezählt, die im Hinblick auf die Unterhaltung der Immobilie potentiell anfallen können. Auch wenn die Energiekosten und die Wasserversorgung im Vordergrund stehen, dürfen Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder die Wartung der Heizungsanlage nicht aus dem Blickfeld geraten. Je mehr Personen die Immobilie bewohnen, desto höher sind regelmäßig auch die Unterhaltskosten, insbesondere im Hinblick auf Energieversorgung, Wasserverbrauch oder Müllentsorgung.

Ist die Immobilie finanziert, erwartet die Bank, dass der Eigentümer das Haus im Rahmen einer Gebäudeversicherung gegen elementare Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer) versichert. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hat existenzielle Bedeutung, um die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehende Verkehrssicherungspflicht abzudecken.

Um die Werthaltigkeit der Immobilie zu erhalten, muss die Immobilie fortlaufend renoviert und modernisiert werden. Nicht zuletzt stellt der Gesetzgeber erhöhte Anforderungen und gibt beispielsweise mit Blick auf die Energieeinsparverordnung vor, dass besonders alte Heizkessel auszutauschen oder im Falle grundlegender Sanierungsmaßnahmen bestimmte Dämmmaßnahmen vorzunehmen sind.

Nur derjenige, der die Immobilie in Stand hält, bewahrt sich die Option, das Objekt mindestens zu dem Preis wieder verkaufen zu können, zu dem es gekauft wurde.

Wer sein Objekt verfallen lässt, beeinträchtigt nicht nur den eigenen Wohnwert, sondern riskiert auch, dass ein Unterhaltungsstau bestehende Mängel potenziert und in letzter Konsequenz die Immobilie abwertet. Als Immobilienmakler aus Berlin können wir nur empfehlen den laufenden Unterhalt der Immobilie gewissenhaft zu betreiben. Nur so können sie gewährleisten, dass Sie, wollen Sie die Immobilie später einmal verkaufen, einen guten Preis erzielen.

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