Amtlicher Lageplan

Möchten Sie als Bauherr eine Baugenehmigung beantragen, müssen Sie als Bestandteil des Bauantrags neben der Flurkarte auch einen amtlichen Lageplan einreichen. Ein amtlicher Lageplan besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil ist das Baugrundstück beschrieben sowie der Name des Bauherrn, die Nachbargrundstücke und eventuell bestehende Baulasten.

Zudem werden Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl bezeichnet. Im zeichnerischen Teil wird der Umriss Ihres Bauvorhabens, Dachform und Dachneigung sowie Abstandsflächen und die Einfügung in die Umgebung dargestellt. Der Lageplan ist ein amtliches Dokument, das Sie auf jeden Fall zusammen mit der Baugenehmigung aufbewahren sollten. Bei einem Immobilienverkauf in der Zukunft hat dieses Dokument einen echten Wert.

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Amtliche Lageplan – Flurkarte

Der Amtliche Lageplan ist nicht mit der Flurkarte gleichzusetzen. Flurkarten des Liegenschaftskatasters enthalten nur die Flurstücke und Flurstücknummern und in grober Darstellung die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten.

Der Amtliche Lageplan wird im Hinblick auf die individuellen baulichen Gegebenheiten von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Dazu ist im Regelfall ein Ortstermin am Grundstück notwendig.

Aus § 7 der brandenburgischen Bauvorlagenverordnung ist zu entnehmen, welchen Inhalt ein amtlicher Lageplan haben soll.

Inhalt eines Amtlichen Lageplans:

  1. Maßstab, Maßstabsleiste und Lage des Grundstücks zur Nordrichtung;
  2. im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben;
  3. katastermäßige Flächengrößen, Flurstücknummern und die Flurstückgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke;
  4. Angaben zu nicht festgestellten Grenzen nach dem Liegenschaftskataster;
  5. Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks und bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes;
  6. angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage;
  7. Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen;
  8. Flächen auf dem Baugrundstück, die von Dienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind;
  9. durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück;
  10. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.
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