Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis sind diverse wichtige Angaben zum Grundstück zu finden. Im Sinne des Rechts wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Oberfläche des Bodens zu einem Grundstück, sobald es im Grundbuch als rechtliche Einheit an besonderer Stelle eingetragen ist. Alle notwendigen Angaben, die im Bestandsverzeichnis stehen sollten, schreibt das Katasteramt vor.

Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle registrierten Grundstücke unter Nummern aufgelistet sind. Dabei sind die Karten des Katasteramtes nach Gemarkungen unterteilt. Jede Gemarkung wird wiederum in fortlaufend nummerierte Flure gegliedert und für jede Flur gibt es eine sogenannte Flurkarte. Alle Grundstücke, die in einer Flurkarte eine Nummer haben, werden Parzelle oder Flurstück genannt.

Bestandsverzeichnis und Grunddienstbarkeiten

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs lassen sich die mit dem Grundstück verbundenen Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte oder Kabelleitungs- und Kanalleitungsrechte separat vermerken. Darüber hinaus enthält ein Bestandsverzeichnis verschiedene Spalten wie Bestand, Zuschreibungen und Abschreibungen.

In den Spalten sind weitere Eintragungen möglich. So steht in der Spalte Bestand, von welchem Grundbuch das Grundstück übernommen worden ist und wie es entstand. Zum Beispiel durch Teilung, Vereinigung oder Verbindungs- und Bestandteilzuschreibung. In der Spalte Abschreibungen kann die Übertragung des Grundstückes oder eines Teils davon in ein anderes Grundbuchblatt vermerkt werden.

Bei Grundstücken, die nur einen Eigentümer haben, lässt sich das Bestandsverzeichnis auch relativ einfach interpretieren. Etwas komplizierter ist es bei Grundstücken mit mehreren Wohnungen und unterschiedlichen Eigentümern. Die Miteigentumsanteile sind dann u. U. in Tausendsteln eingetragen, sodass Laien Schwierigkeiten haben können, den Inhalt richtig zu verstehen.

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