Grenzniederschrift

Dokument ChecklisteDie Grenzniederschrift ist das Protokoll eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, in der zwei benachbarte Grundstückseigentümer den von dem Vermessungsingenieur festgestellten Grenzverlauf in einer öffentlichen Urkunde anerkennen. Eine solche Grenzniederschrift ist relevant, wenn Sie eine Teilfläche Ihres Grundstücks verkaufen möchten oder wenn Sie Zweifel über den Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen haben oder Sie sich mit Ihrem Nachbarn über den Verlauf der gemeinsamen Grundstücksgrenze streiten. In all diesen Fällen geht es darum, dass eine amtlich bestellte Person den Grenzverlauf rechtsverbindlich feststellt. Ausgangspunkt ist das bestehende Liegenschaftskataster.

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Grenzniederschrift bei einer Teilungsvermessung

Bei der Teilungsvermessung wird ein bestimmtes Grundstück aufgeteilt, so dass zwei eigenständige Grundstücke entstehen. Wenn Sie die neuen Grundstücksgrenzen anerkennen, wird Ihre Erklärung von dem beauftragten Vermessungsingenieur in einer öffentlichen Urkunde, eben der Grenzniederschrift, aufgenommen. Die Grenzniederschrift wird dem Katasteramt übersandt und dort aufbewahrt. Die neu entstehenden Flurstücke werden mit ihrer jeweiligen Flurstücknummer im Katasterplan vermerkt und letztlich auch in das Grundbuch übernommen.

Das gleiche Verfahren läuft ab, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder eine Grundstücksfläche gekauft haben und anhand fehlender oder versetzter Grenzsteine Zweifel am Grundstücksverlauf haben. Auch hier kann ein Vermessungsingenieur die Grundstücksgrenzen feststellen, deren Ergebnis Sie in der Grenzniederschrift anerkennen können.

Die dafür maßgeblichen Verfahren sind die Grenzanzeige ohne Beteiligung des Nachbarn oder die Grenzvermessung, bei der der Nachbar zu beteiligen ist. Bei unklaren Grundstücksgrenzen kann jeder Eigentümer eines Grundstücks verlangen, dass sich der Nachbar an der Grenzabmarkung, also der Errichtung fester Grenzzeichen, beteiligt (§ 919 BGB). Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Grenzverlauf festgestellt ist.

Möchten Sie den Kostenaufwand für die Beauftragung eines Vermessungsingenieurs sparen, kann auch die gütliche Einigung mit dem Nachbarn eine Alternative sein. Im Idealfall schließen Sie einen Grenzfeststellungsvertrag. Soweit dabei eine Grundstücksfläche einem Eigentümer konkret zugewiesen werden soll, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nur empfehlenswert, wenn der Grundstücksverlauf durch Grenzzeichen gekennzeichnet ist und Sie sich mit dem Nachbarn wirklich verständigen können.

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