Grundgesetz

Das Grundgesetz kennt jeder. Es beinhaltet die Grundlagen, nach denen Staat und Gesellschaft funktionieren. Auch wenn immer wieder gesagt wird, die ideale Staatsform gebe es nicht, so zeigt gerade das Grundgesetz, dass seit mehr als 70 Jahren komplexe Geschehen, trotz vieler Widrigkeiten, in geordneten Bahnen verlaufen können. Das Grundgesetz ist das Ergebnis einer Jahrhunderte alten Entwicklung, in der gerade auf dem Gebiet Deutschlands Gesellschaften und Staatsformen immer wieder zusammengebrochen sind und nicht abzusehen war, dass es jemals ein friedliches und geordnetes Zusammenleben unterschiedlicher Interessen geben könnte.

In 146 Artikeln regelt das Grundgesetz in „beeindruckender Kürze, mit einer schnörkellosen eingängigen Sprache, die Funktionsweise unseres mittlerweile hoch komplexen Staates. Es grenzt staatliche Macht ein, formuliert Bürger- und Freiheitsrechte und stellt die Kontrolle staatlicher Organe sicher.“

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1945 in Kraft gesetzt. Dessen in 19 Artikeln formulierten Grundrechte der Bürger prägen unser staatliches System. Artikel 1 erklärt die Würde des Menschen als unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 beinhaltet das Recht eines jeden Bürgers auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, zumindest insoweit, als er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Nach Artikel 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner individuellen Gegebenheiten benachteiligt oder diskriminiert werden. Allein bereits diese drei Artikel prägen unser gesellschaftliches Verständnis des Miteinanderlebens.

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Die Eigentumsgarantie im Grundgesetz

Im Hinblick auf das Eigentum an Immobilien gewährleistet Artikel 14 GG die Eigentumsgarantie. Enteignungen sind nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und erfordern dazu ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

In weiteren Artikeln beschreibt das Gesetz die Strukturen des Staates. Dazu gehören das Verhältnis von Bund und Bundesländern, die Funktionsweise von Bundestag und Bundesrat, die Stellung von Bundespräsident und Bundesregierung, die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern, die Rechtsprechung, das Finanzwesen und Vorgaben für den Verteidigungsfall.

Wie man das Grundgesetz auch immer bewertet. Es sichert seit mehr als 70 Jahren den Frieden auf deutschem Boden und hat vielerlei Bewährungsproben gemanagt. Gäbe es eine bessere staatliche Ordnung, müsste diese wohl erst noch erfunden werden. Seine Qualitäten beweist das Grundgesetz allein schon damit, dass es anderen Staaten immer wieder als Vorbild für den Aufbau staatlicher Strukturen dient.

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