Rechtsberatung

Rechtsberatung ist jede Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Rechtsdienstleistungsgesetz). Sie ist nur in dem Umfang zulässig, indem das Gesetz sie erlaubt. Im Regelfall ist die Rechtsberatung, insbesondere gegen Entgelt, den rechtsberatenden Berufen vorbehalten (Rechtsanwälte, Steuerberater). Außerhalb dieser Vorgaben ist die unentgeltliche Rechtsberatung erlaubt, wenn sie durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist) erfolgt.

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Rechtsberatung und Rechtsbesorgung

Rechtsberatung ist zudem von der Rechtsbesorgung abzugrenzen. Rechtsberatung zielt darauf ab, dem Beratenden zu einem Entschluss zu verhelfen, ob und inwieweit er die Erledigung einer Angelegenheit anstreben soll. Rechtsbesorgung zielt darauf ab, unmittelbar konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten.

Rechtsdienstleistungen und damit auch die Rechtsberatung sind ausnahmsweise im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, soweit diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört. Ob eine solche Nebenleistung vorliegt, ist „nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind“ (§ 5 RDG).

Soweit Immobilienmakler einen Kaufinteressenten oder den Eigentümer und Verkäufer einer Immobilie betreuen, sind regelmäßig auch Rechtsfragen einzubeziehen. Es wäre überzogen, den Klienten sogleich darauf zu verweisen, dass er wegen einer vielleicht einfach zu beantwortenden Rechtsfrage sogleich einen Rechtsanwalt aufsuchen müsste, während der Makler aufgrund seiner Sachkompetenz und Erfahrung die Frage gleichfalls zuverlässig beantworten oder weiterführende Hinweise geben kann.

Wollen Sie eine Immobilie verkaufen, so ist vorher regelmäßig festzustellen, welchen Inhalt das Grundbuch hat, wer beispielsweise als Eigentümer eingetragen ist, welche Rechte Dritter bestehen, insbesondere ob noch vor einem Verkauf noch valutierende Grundschulden von Banken abzulösen sind oder ob Vorkaufsrechte oder Wohnrechte bestehen. Rechtliche Aspekte ergeben sich auch bei der Frage, inwieweit ein Grundstück bebaubar ist oder unter welchen Voraussetzungen ein bestehendes Mietverhältnis aufgekündigt werden kann.

Auch wird der Maklerkunde daran interessiert sein, dass ihm der Makler vorab Tipps zur Gestaltung des notariellen Kaufvertrages gibt und er die Möglichkeit hat, die Vertragsverhandlungen bereits im Vorfeld in die richtige Richtung zu lenken.

Soweit es dann letztlich darauf ankommt, eine streitige Situation im Sinne des Klienten zu regeln, wird die damit einhergehende Rechtsbesorgung einem Rechtsanwalt übertragen werden müssen, so dass in letzter Konsequenz ein Gericht entscheidet.

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