Haus mit mehreren Eigentümern verkaufen

Der Verkauf einer Immobilie mit mehreren Eigentümern kann sich schwierig gestalten. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und erhalten Unterstützung von Ihrem Berliner Immobilienmakler.

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Es gibt viele Gründe, warum mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Eheleute oder Erben sind hierfür die häufigsten Beispiele. Doch was ist, wenn nur ein Eigentümer verkaufen möchte?

Welche Möglichkeiten Sie haben und was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Haus verkaufen möchten, das 2 oder mehr Eigentümern gehört, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Was bedeuten mehrere Eigentümer im Grundbuch?

Sind mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch einer Immobilie eingetragen, ist die Konsequenz beim Verkauf an sich klar.

Soll die Immobilie verkauft werden, muss jeder eingetragene Eigentümer dem Verkauf zustimmen und die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber im Grundbuch bewilligen.

In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede beim Verkauf. Gut ist, wenn Fragen und Unklarheiten möglichst im Vorfeld erkannt und abgeklärt werden. Nur so lässt sich der Immobilienverkauf verzögerungsfrei und ohne Frustration abwickeln. Ihr Berliner Makler begleitet Sie kompetent auf dem Weg von der ersten Planung bis zur Beurkundung des Kaufvertrages. Wir begleiten Sie gerne beim Immobilienverkauf in Berlin. Als spezialisierte Makler, sind solche Sonderfälle für uns kein Problem, sondern Alltag. Und auch beim Verkauf Ihrer Wohnung unterstützen wir Sie.

Warum sind 2 Eigentümer im Grundbuch eingetragen?

Sind im Grundbuch mehrere Eigentümer eingetragen, gehört das Grundstück nicht einer Person allein. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ist es meist so, dass Ehegatten gemeinsam das Grundstück erworben und bebaut oder eine Bestandsimmobilie gemeinsam gekauft haben und im Regelfall zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen sind. Da heute viele Immobilien vererbt werden, sind im Grundbuch oft mehrere Eigentümer als Miterben einer Erbengemeinschaft eingetragen.

Nicht zuletzt kann es auch einfach so sein, dass mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie gekauft haben (z.B. ein Mietshaus in einer Großstadt wie Berlin in Form einer Geldanlage) und deshalb im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind.

Welche Auswirkungen ergeben sich im Grundbuch?

Sind mehrere Personen Eigentümer einer Immobilie, erfolgt die Eintragung im Grundbuch nach § 47 Grundbuchordnung dergestalt, dass die Anteile der Eigentümer in Bruchteilen angegeben werden (z.B. Person A 1/3, Person B 2/3) oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnet wird (z.B. A, B und C in Erbengemeinschaft). Sind keine Anteile eingetragen, ist davon auszugehen, dass alle eingetragenen Personen gleiche Anteile an der Immobilie besitzen.

Wie ist der rechtliche Hintergrund, wenn mehrere Eigentümer eingetragen sind?

Sind im Grundbuch mehrere Eigentümer eingetragen, handelt es sich meist um eine Bruchteilsgemeinschaft. Das Recht der Bruchteilsgemeinschaft ist in §§ 741 ff BGB geregelt. Bei Bruchteilsgemeinschaften steht ein Recht mehreren Personen gemeinschaftlich zu. Im Regelfall haben alle Teilhaber gleiche Anteile. Steht der Verkauf an, kommt es darauf an, ob und inwieweit ein Teilhaber über seinen Anteil verfügen kann.

Es kann aber auch sein, dass die Eigentümer als Gesamthandsgemeinschaft zu betrachten sind. Klassische Fälle einer Gesamthandsgemeinschaft sind neben der Erbengemeinschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) und die eheliche Gütergemeinschaft (§ 1416 BGB).

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2. Wie kann ich ein Haus mit zwei Eigentümern verkaufen?

Grundsätzlich ist im Vorfeld zu prüfen, ob es sich bei den Eigentümern um eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesamthandsgemeinschaft handelt. Bei einer Bruchteilsgemeinschaft können die Eigentümer, mit Ausnahme der ehelichen Gütergemeinschaft, in der Regel frei über Ihren Eigentumsanteil verfügen.

Gleichzeitig ist aber auch die Frage zu beantworten, ob der Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils, zum Beispiel der Verkauf eines halben Hauses oder einer halben Wohnung, überhaupt marktgängig ist. Sie also einen Interessenten, einen Käufer finden können.

Notfalls bleibt als Lösung nur die Teilungsversteigerung. Auch die Aufteilung in Wohnungseigentum kann ein gangbarer Weg.

Welche Vorraussetzungen braucht der Verkauf?

Der Verkauf eines „halben Hauses“ oder einer „halben Wohnung“ ist immer mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die beste Lösung ist es daher, den Verkauf gemeinschaftlich und einvernehmlich zusammen mit dem Miteigentümer anzugehen. Oft hilft es auch, wenn Sie sich eines guten Moderators bedienen. Ein professioneller Immobilienmakler kann hier unter Umständen hilfreich sein. So können hinderliche Emotionen mitunter kompensiert werden und Logik und Fachkompetenz erhalten einen gebührlichen Platz im Verkaufsprozess.

Auf jeden Fall sollte geklärt werden wann die Immobilie verkauft werden soll, welcher Mindestverkaufspreis erzielt werden soll und wie dieser Verkaufserlös verteilt werden soll. Eine belastbare Angebotspreisermittlung ist also obligatorisch. Alle für einen Verkauf relevanten Unterlagen müssen beschafft werden, neben den rechtlichen Grundlagen wie Grundbuch etc. gehört immer auch ein Energieausweis mit dazu.

Sind alle Unterlagen beisammen und die Voraussetzungen erfüllt, entsteht eine aussagefähige Dokumentation der Immobilie, des Hauses oder der Wohnung. Dieses Exposé ist Grundlage für den Verkauf.

Eigentümergemeinschaft – Vorboten des Verkaufs

Eigentümergemeinschaften haben Tücken und Eigenheiten, die durch die verschiedenen Interessen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft entstehen. Ist einmal Unfrieden oder Uneinigkeit entstanden, ist ein Verkauf des Miteigentumsanteils oft die beste Lösung. Bei der Trennung einer ehelichen Gemeinschaft wird dies sehr deutlich. Dieses Muster ist oft auch auf andere Eigentümergemeinschaften übertragbar.

Sofern Sie sich in einer solchen Lage befinden, sollten Sie beginnen die Voraussetzungen und Unterlagen für einen Verkauf zusammen zu tragen und den Ausstieg aus der Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft vorbereiten. Sie ersparen sich nicht selten vorprogrammierten Ärger.

Welche Möglichkeiten habe ich meinen Anteil zu verkaufen?

Es ist immer die beste Lösung gemeinschaftlich und einvernehmlich zu handeln und die Immobilie freihändig zu verkaufen, die Gemeinschaft im Guten aufzulösen. Aber dies ist nicht immer erreichbar, auch wenn die Logik es gebietet. In einer Bruchteilsgemeinschaft können Sie Ihren Miteigentumsanteil frei verkaufen. Voraussetzung ist natürlich, dass er marktgängig ist.

Unter Umständen bietet sich auch eine vorherige Aufteilung in separates Wohnungseigentum an. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, bleibt Ihnen nur die Lösung durch eine sogenannte Teilungsversteigerung. Diese kann jeder Miteigentümer, unabhängig von seinen Eigentumsanteilen, beantragen. Das Verfahren entspricht praktisch einer Zwangsversteigerung.

Können Sie die Immobilie alleine Verkaufen?

Eine weitere Lösung, zwar nicht die Beste, wäre der einvernehmliche Verkauf, bei dem der verkaufsunwillige Miteigentümer quasi zu Verkauf gezwungen wird. Jedoch werden im Zuge einer Teilungsversteigerung nicht selten um 20% niedrigere Verkaufserlöse erzielt. Aber es ist eben der einzige Weg, den Verkauf zu erzwingen. Wir raten deshalb immer zum Gespräch, zum Versuch der Einigung, wenn es darum geht ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen.

Wie gehe ich beim Verkauf vor?

  1. Vereinbaren Sie mit allen Parteien, wie lange diese noch in der Immobilie wohnen werden.
  2. Einigen Sie sich auf einen Mindestverkaufspreis und lassen den Wert der Immobilie ermitteln.
  3. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird.
  4. Tragen Sie alle Unterlagen Ihrer Immobilie zusammen und erstellen ein asprechendes Exposé
  5. Vermarkten Sie Ihre Immobilie
  6. Falls Sie Hilfe beim Verkaufsprozess benötigen, helfen wir Ihnen als Immobilienmakler gerne.

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