Maklerkosten beim Immobilienverkauf

Sie möchten einen Makler beauftragen, sind sich jedoch über die Kosten unsicher? Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Maklercourtage wissen müssen.

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Wir treffen immer wieder Eigentümer von Immobilien, die zwar ihre Immobilie verkaufen möchten, dies aber selbst in eigener Regie versuchen. Als Grund hören wir meist, dass man die Maklergebühren sparen möchte. Andernfalls müsse man zu hohe Kosten-Abstriche vom Kaufpreis in Kauf nehmen. Welch ein Irrtum! Gerne erklären wir, warum.

Was kostet der Immobilienverkauf für Eigentümer?

Es ist richtig, dass ein Makler eine Maklerprovision in Rechnung stellt, wenn dieser mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt wird und dem Verkäufer einen Kaufinteressenten als Erwerber vermittelt. Das machen wir als Immobilienmakler in Berlin genauso. Soll ein Makler ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, erwartet dieser für seine erfolgreichen Aktivitäten eine angemessene Entlohnung.

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Durch das neu in Kraft getretene Gesetz zur Provisionsteilung beträgt der neue Standard Provisionssatz für Verkäufer, sowie Käufer 3,57% inklusive Mehrwertsteuer. Auch wir selbst richten uns nach dieser Maklerprovision. Es gilt jedoch immer, dass die Maklerprovision verhandelbar ist und dementsprechend auch geringer ausfallen kann.

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Maklerkosten – Gängige Praxis

Seit dem 23.12.2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. 

Dieses gibt vor, dass der Besteller des Maklers mindestens 50% der gesamten Provision zu tragen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten gleichermaßen Teilen. 

Wie hoch diese sein werden und welche Entwicklung der Maklerprovision stattfinden wird, können wir jetzt jedoch noch nicht sagen.

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Der Makler nimmt Ihnen Arbeit und Auslagen ab

Wenn Sie als Eigentümer uns beauftragen, Ihre Immobilie zu verkaufen und dafür einen geeigneten Kaufinteressenten zu vermitteln, berechnen wir Ihnen also keine Kosten. Im Gegenteil: Wir übernehmen sogar die Kosten für die notwendige Unterlagenrecherche. Soweit wir beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug, beim Katasteramt eine Flurkarte oder beim Bezirk (bei der Gemeinde) einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beschaffen, übernehmen wir diese Kosten.

Zudem ermitteln wir den richtigen richtigen Angebotspreis in Form einer Immobilienbewertung kostenfrei. Mit all diesen Unterlagen und Informationen sind Sie nämlich erst in der Lage, die Gegebenheiten um Ihr Objekt einzuschätzen und Ihr Objekt zu einem vernünftigen und im Hinblick auf die Marktverhältnisse realistischen Kaufpreis anzubieten. Selbstverständlich erstellen wir kostenfrei ansprechende Objektfotos, gegebenenfalls Luftbilder, eine 360°-Tour oder ein Video.

Es entsteht ein interessantes Exposé. Alles andere ginge an den potentiellen Käufern in der Region Berlin und Brandenburg vorbei. Sie brauchen auch nicht zu befürchten, dass wir uns für Ihre Interessen nicht angemessen einsetzen, wenn wir Ihnen als Verkäufer keine Provision berechnen.

Tatsächlich ist es so, dass wir gemeinsam in einem Boot sitzen. Nur wenn wir Ihre Immobilie erfolgreich vermitteln, haben wir gemeinsam Erfolg und können nach dem Hausverkauf dem Erwerber Ihrer Immobilie eine Maklerprovision berechnen. Wir tun also alles, was notwendig ist, um Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung erfolgreich zu vermarkten.

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Maklerkosten – Bestellerprinzip gilt nun auch beim Immobilienverkauf

Das Bestellerprinzip galt lange nur für die Vermietung aber nicht, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen. Wie bereits erwähnt, hat sich dies nun geändert. 

Dieser Umstand sollte Sie jedoch nicht davon abhalten einen Makler zu beauftragen oder Sie dazu verführen, gleich mehrere Makler mit der Vermittlung Ihres Objekts beauftragen zu wollen.

Sie sollten nicht glauben, dass Sie dadurch die Verkaufschancen Ihrer Immobilie erhöhen. Das Gegenteil ist der Fall. Hier bewahrheitet sich nämlich der Spruch, dass „viele Köche den Brei verderben“. Setzen Sie lieber auf einen qualifizierten Alleinauftrag (Maklervertrag). Ein kompetenter Makler ist sein Geld wert, denn er nimmt Ihnen nicht nur Arbeit ab und steht Ihnen beratend zur Seite, sondern sorgt auch häufig für einen höheren Verkaufspreis Ihrer Immobilie. 

Wir als Immobilienmakler in Berlin helfen Ihnen gerne bei dem Verkauf Ihrer Immobilie. 

Ein guter Makler unterstützt Sie entscheidend

Erscheint Ihre Immobilie in allen Tageszeitungen oder auf den Webseiten verschiedener Immobilienmakler, beeinträchtigen Sie die Attraktivität und Einzigartigkeit Ihres Objekts. Interessenten haben meist einen guten Überblick über die Immobilien, die aktuell angeboten werden.

Bieten Sie Ihr Objekt dann wie „saures Bier“ an, haben Interessenten schnell den Eindruck, dass Sie das Objekt „verramschen“ und vielleicht aufgrund einer schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lage bereit sind, bei den Verhandlungen über den Kaufpreis oder die Konditionen des Kaufvertrages weitgehende Zugeständnisse zu machen. Sie sollten also die Einzigartigkeit Ihres Objekts bewahren und es möglichst nur über einen Makler anbieten.

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Sofern Sie uns beim Hausverkauf mit der Vermittlung eines Interessenten und potenziellen Käufers beauftragen, dürfen Sie sicher sein, dass wir mit all unserer Kompetenz und Erfahrung im Immobilienbereich an den Auftrag herangehen und Sie als Auftraggeber engagiert betreuen und den Verkauf Ihrer Immobilie begleiten, um einen geeigneten Käufer zu finden. Soweit Sie eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus verkaufen oder der Erwerber das Objekt vermieten möchte, hat dieser zudem den Vorteil, dass er die Maklerprovision steuerlich als Werbungskosten abschreiben und damit sein zu versteuerndes Einkommen verringern kann.

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