Nebenkosten beim Immobilienverkauf / Immobilienkauf

Der Kaufpreis für die Immobilie allein macht nicht die gesamten Erwerbskosten aus. Es gibt Nebenkosten beim Immobilienkauf und auch Verkauf. Der Anteil der Kosten für den Kauf an den Gesamtkosten steigt, wenigstens 8 % und höchstens 15 % des Kaufpreises können es sein, je nach Immobilie, Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung und je nach Region. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen, sollten Sie sowohl als Verkäufer, wie auch als Erwerber, die folgenden Kosten im Überblick kennen.

Unsere Fachseiten zu den Nebenkosten beim Immobilienverkauf:

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1. Nebenkosten, die für Verkäufer anfallen

Vorab möchten wir erwähnen, dass wir die folgenden Kosten für unsere Kunden kostenlos übernehmen, sofern Sie uns als kompetente Immobilienmakler von immoeinfach für Ihren Verkauf des Grundstücks, den Wohnungs- oder Hausverkauf beauftragen. Bei privaten und selbstständigen Verkäufen ohne Makler übernimmt in der Regel der Verkäufer die Kosten selbst.

Kostenübersicht der Nebenkosten für Verkäufer:

Wofür? Höhe der Kosten
Energieausweis 50 – 300 €
Beschaffung weiterer Unterlagen Je nach Umfang: 50 – 100 €
Wertgutachten Abhängig von der Art des Gutachtens und des Gutachters.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Preiseinschätzung an.
Spekulationssteuer Abhängig vom Immobilienwert und Einkommenssteuersatz des Eigentümers.
Maklerkprovision Je nach Bundesland unterschiedlich. Maximal jedoch 3,57 %.
Löschung der Grundschuld Etwa 0,2 % der Grundschuld.
Vorfälligkeitsentschädigung Abhängig von der jeweiligen Bank.

1.1 Kosten für den Energieausweis und weitere wichtige Dokumente für den Verkauf

Bei einem Verkauf von Immobilien sind alle notwendigen Unterlagen zu dem Objekt essenziell, um schnell einen geeigneten Erwerber zu finden. Dabei fallen auch Kosten an, die sich beispielsweise auf den Energieausweis, erstellte Grundrisse oder einem Grundbuchauszug beziehen. Der Energieausweis ist bei einem Immobilienverkauf Pflicht.

Die Kosten belaufen sich je nach Umfang, der nicht vorhanden Unterlagen, zwischen 50€ und 400€.

Hierbei ist jedoch nicht der Zeitaufwand zu unterschätzen. Einen Energieausweis oder die Grundbuchauszüge zu beantragen, kann für einen Laien schnell viel Zeit und Nerven in Anspruch nehmen. Als Makler beantragen wir für unsere Kunden den Energieausweis und weitere Unterlagen, die für den Wohnungs- und Hausverkauf von Bedeutung sind und übernehmen auch die alle anfallenden Kosten.

1.2 Wertgutachten

Ein Wertgutachten wird bei Vermögensauseinandersetzungen, z.B. Erb- oder Scheidungsfällen benötigt, um den Wert der Immobilie zu bestimmen und festzulegen. Auch für den Verkauf einer Immobilie, kann ein Wertgutachten als Entscheidungsgrundlage dienen. Ein Wertgutachten ist aber nicht immer nötig. Den Immobilienwert ermitteln können Gutachter, Architekten, Bauingenieure und Makler. Dabei können unterschiedliche Kostensummen zusammenkommen.

Wir bieten unseren Kunden eine kostenfrei Preisauskunft und ermitteln den besten Verkaufspreis für Ihre Immobilie, egal ob bei einer Eigentumswohnung, einem Haus oder einem Grundstück. Wir ermitteln den Wert der Immobilien fundiert und detailliert.

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1.3 Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer fällt für Verkäufer an, wenn diese Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor der gesetzlichen Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen. Der Spekulationssteuersatz ist abhängig von dem Einkommen des Besitzers und dem Wert der zu verkaufenden Immobilie. Somit wäre die Spekulationssteuer ein Nebenkosten-Faktor, den Besitzer bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf im Hinterkopf behalten sollten.

1.4 Löschung der Grundschuld

Als Sicherheit für Gläubiger ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, die als dingliches Pfandrecht bezeichnet wird und die der Verkäufer löschen kann, vor allem auch, wenn der Käufer dies anordnet, um das Objekt lastenfrei zu erwerben. Die Löschung der Grundschuld kann ein Notar nur mit der Löschungsbewilligung veranlassen. Etwa 0,2 % des Wertes der Grundschuld wird als Kosten für den Notar und das Grundbuchamt fällig.

2. Nebenkosten für Käufer

Kostenübersicht der Nebenkosten für Käufer:

Wofür? Höhe der Kosten
Notar und Grundbuchamt ca. 1,5% des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer Zwischen 3,5 und 6,5%.
Grundsteuer Unterschiedliche Höhe.
Maklerprovision Zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises, je nach Bundesland.

2.1 Kosten für einen Makler bei einem Immobilienverkauf

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einem Immobilienmakler in Berlin oder dem Umland erwerben wollen, erhalten die Immobilienmakler für Ihre Vermittlung die übliche Maklerprovision. Die Spannbreite der Kosten hängt für den Käufer maßgeblich vom Preis und der Region des Objekts ab. 

Dazu wird eine Umsatzsteuer auf die Provision für die Vermittlung des Objekts verrechnet. Bei einem Immobilienverkauf sind die Maklertätigkeiten von Verkäufer und Käufer zu tragen, sollte der Verkäufer den Makler beauftragt haben. Die Maklerprovision ist also zu den Nebenkosten des Verkäufers, sowie zu den Erwerbsnebenkosten zu kalkulieren. 

2.2 Notarkosten

Ist der Hauskauf oder der Kauf einer Wohnung beschlossene Sache, müssen die Käufer die Immobilie durch einen notariellen Kaufvertrag erwerben. Dies ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt. Die Notarkosten tragen Sie als Käufer selbst. Die Höhe dieser Gebühren liegt in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises.

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2.3 Kosten des Grundbucheintrags als neuer Eigentümer

Auch der Eintrag ins Grundbuch, nach erfolgreichem Immobilienverkauf, ist ebenfalls unumgänglich und kostet Geld. Aber nur so können Sie in Deutschland Eigentümer eines Grundstücks werden, auf dem Ihr Haus steht oder sich die erworbene Wohnung befindet. Das Grundbuch verzeichnet alle Beurkundungen über Grundstücksrechte. Dazu können zählen: das Eigentum, die Hypothek oder Ihre Grundschuld. Auch eventuell zu gewährende Wege- oder Nachbarrechte müssen im Grundbuch verzeichnet sein.

Für das Eintragen in die Grundbücher sind die Grundbuchämter in der Region zuständig, in der die Immobilie liegt. Sie befinden sich im Amtsgericht. Die Eintragung veranlasst wiederum der Notar.

Tipp von immoeinfach:

Käufer sollten sich vom Notar den Auszug aus dem Grundbuch und die damit für sie verbundenen rechtlichen Pflichten erklären lassen.

Das gehört zur Aufgabe des Notars. Für den Eintrag muss eine Gebühr in Höhe von circa 0,5 % des Kaufpreises von den zum Verkauf stehenden Immobilien entrichtet werden.

2.4 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt verlangt. Je nach Bundesland, in dem die Immobilie liegt, befindet sich die Höhe der Steuer zwischen 3,5 % und maximal 6,5 % des gesamten Kaufpreises für den Erwerb des Hauses, des Grundstücks oder der Eigentumswohnung. In Berlin zahlen Sie aktuell 6 Prozent Grunderwerbsteuer, in Brandenburg 6,5 Prozent. Steuern beim Hauskauf sind also immer auch zu berücksichtigen, beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf fallen diese Nebenkosten selbstverständlich nicht an.

Teure Ausstattungen können Käufer unter Umständen aus dem Kaufpreis heraus rechnen lassen. Am besten ist es, dazu vorher einen Rechtsanwalt zu fragen. Möglich wäre, die hochwertige Einbauküche oder die frei im Garten stehende Garage von der Höhe des Kaufpreises für die Berechnung der Grunderwerbsteuer abzuziehen. Das muss allerdings vorher juristisch sauber mit dem Verkäufer geklärt sein. Beispiele für die Höhe dieser Steuer: Berlin 6 %, Brandenburg 6,5 %, Sachsen 3,5 % oder Hamburg 4,5 %.

2.5 Nebenkosten der Finanzierung

Neben Tilgung und Zins kann es bei der Aufnahme eines Darlehens auch notwendig sein, ein Wertgutachten vorlegen zu müssen, das Banken manchmal fordern, um den Beleihungswert des Hauses oder der Wohnung festzulegen. Das Wertgutachten kostet in der Regel 0,2 % bis 0,5 % der Darlehenssumme und wird in den Effektivzins eingerechnet. Zinsen für die Bereitstellung des Kredits dagegen nicht.

Sie werden von der Bank verlangt, wenn das Darlehen in einer bestimmten Frist nicht abgerufen wird. Höhe und Fristen kann der Käufer mit seiner Bank vorher aushandeln, aber danach sollte er sich auch daranhalten. Sonst summieren sich diese Zinsen auf ca. 0,25 % der Darlehenssumme je Monat der Fristverlängerung.

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3. Fazit – Nebenkosten beim Immobilienkauf und -verkauf

Käufer müssen alle Nebenkosten beim Immobilienkauf kennen, um nicht unliebsame Überraschungen, also finanzielle Mehrbelastungen, zu erleben. Die Kaufnebenkosten können eine Menge Geld sein, das mancher nicht einfach zusätzlich verfügbar hat. Deshalb müssen diese Kosten Eingang in die persönliche Berechnung beim Immobilienkauf finden, wenn die Kaufsummen berechnet und verglichen werden. Ein wenig Gestaltungsspielraum bietet die Grunderwerbsteuer. Liegt das Objekt im Umland oder der Hauptstadt Berlin, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze.

Wollen Eigentümer hingegen Ihre Immobilie verkaufen, so müssen Sie, zumindest im Raum Berlin/Brandenburg, beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf keine nennenswerten Nebenkosten planen, aber den möglicherweise hohen Zeitaufwand für die Unterlagenbeschaffung berücksichtigen.

Auch für den Hausverkauf oder das Verkaufen einer Eigentumswohnung können für Verkäufer bestimmte Kosten anfallen, sobald diese auf eigene Faust das Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen wollen.

Schon gewusst?

Wir als Immobilienmakler aus Berlin entlasten Sie zeitlich, unter anderem durch die Beschaffung aller notwendigen Dokumente, der Präsentation und in der Vermarktung.

Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen unter 030 265 875 70 gern beratend zur Seite, wenn Sie weitere Fragen zu den Nebenkosten, die bei dem Verkauf und Kauf von Immobilien anfallen haben.

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