Immobilienlexikon – Immobilienbegriffe einfach erklärt
Wir von immoeinfach sind Immobilienexperten und gewissenhafte Immobilienmakler in Berlin. Der Immobilienbereich ist gleichzeitig ein recht komplexes Wissensgebiet. Wir hassen oberflächliche Beratung und Kundenabzocke. Was liegt also näher als unseren Kunden ein ausgewogenes Immobilienlexikon anzubieten. Besonders wenn Sie eine Immobilie in Berlin verkaufen wollen, haben exakte Begriffe eine große Bedeutung. Deshalb erklären wir in unserem Lexikon Immobilienbegriffe kurz und verständlich.
Teil unserer Informationskultur
Unser Immobilienlexikon für Berlin und Brandenburg verstehen wir als einen ersten Einstieg in ein Thema. Ergänzend zu den zahlreichen Begriffen unseres Lexikons, finden Sie themenspezifisch auch viele Hinweise in unserem Immobilien-Blog, bei unseren häufigen Fragen oder im Bereich Immobilien-Wissen. Wir wünschen all unseren wissbegierigen Lesern viel Spaß bei der Lektüre. Natürlich stehen wir Ihnen auch gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Inhaltsverzeichnis – Immobilienlexikon
A
- Abgeschlossenheit
- Abstandsfläche
- Abteilung (Grundbuch)
- Alleineigentum
- Alleinerbe
- Alterswertminderung
- Altlastenauskunft
- Amtlicher Lageplan
- Anbauwand
- Anfechtungsklage
- Angebotspreis
- Anliegerbeiträge
- Architekt
- Arglistig verschweigen
- Arglistige Täuschung (Kaufvertrag)
- Aufklärungspflicht
- Auflassung (Grundbuch)
- Auflassungsvormerkung (Grundbuch)
- Aufteilungsplan
- Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
- Ausfallrücklage (WEG)
B
- Bauakte beim Bauamt
- Bauaufsichtsbehörde (Berlin)
- Baugenehmigung
- Baugesetzbuch
- Baugrundstück
- Baulast
- Bauliche Veränderungen (WEG)
- Bauvoranfrage
- Bauvorbereitungsvollmacht
- Bebauungsplan
- Belastungsvollmacht
- Beleihungsgrenze
- Berechtigtes Interesse
- Beschluss (WEG)
- Beschlussfähigkeit (WEG)
- Beschlussfassung (WEG)
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Besitzübergang
- Bestandsverzeichnis
- Bestellerprinzip
- Betriebskosten
- Beurkundung
- Bewertungsfaktor
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Bruchteilsgemeinschaft
- Buchgrundschuld
- Bürgerliches Gesetzbuch
E
- Ehevertrag
- Eigenbedarf bei Kündigung
- Eigentümer
- Eigentümergemeinschaft
- Eigentümergrundschuld
- Eigentümerversammlungsprotokoll (WEG)
- Eigentumsgarantie (Grundgesetz)
- Eigentumsnachweis
- Eigentumswohnung
- Einfriedung (Nachbarschaftsrecht)
- Einheitswert
- Einsichtsrecht (WEG)
- Elternhaus
- Energieausweis
- Energieeinsparverordnung
- Enteignung
- Entziehung des Wohnungseigentums (WEG)
- Erbbaurecht
- Erbe
- Erbengemeinschaft
- Erbschaftssteuer
- Erbschein
- Erbvertrag
- Erschließungskosten
- Erstwohnsitz
- Exposé
G
- Gebäudeenergiepass
- Gebäudeversicherung
- Gebrauchsabnahme
- Geh- Fahr- und Leitungsrecht
- Geldumsatz
- Geldwäschegesetz
- Gemarkung
- Gemeinschaftliche Grenzeinrichtung
- Gemeinschaftseigentum
- Gemeinschaftsordnung
- Gesamthandsgemeinschaft (Immobilien)
- Gesetzliche Erbfolge
- Gewährleistungsausschluss (Kaufvertrag)
- Gewerbebetrieb (Nachbarschaftsrecht)
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Gläubiger
- Grenzabmarkung
- Grenzabstand
- Grenzniederschrift
- Grenzstein
- Grenzvermessung
- Grenzverwirrung
- Grenzwand
- Grundbuchordnung
- Grunddienstbarkeit
- Grunderwerbsteuer
- Grundgesetz
- Grundpfandrecht
- Grundriss
- Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme
- Grundsteuer
- Grundstück
- Grundstücksgleiche Rechte
- Grundstücksgrenze
- Grundstücksmarktbericht
- Gutachterausschuss
H
I
K
M
N
O
R
S
T
U
V
- Veräußerungsbeschränkung (Wohnungseigentum)
- Vereinigung
- Verfügung über Vermögen im Ganzen
- Vergleichswertverfahren
- Verkehrssicherungspflicht
- Verkehrswert
- Verkehrswertermittlung
- Verkehrswertgutachten
- Vermarktungsstrategie
- Verschwiegenheitspflicht
- Versteckter Mangel Kaufvertrag
- Versteigerung
- Vertrag (Zivilrecht)
- Verwalter (WEG)
- Verwaltervertrag (WEG)
- Verzugszinsen aus Kaufvertrag
- Vollmachtloser Vertreter
- Vollmachtsurkunde
- Vollstreckbare Urkunde
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
W
Z
Ö
Im Immobilienlexikon finden Sie Einträge zu Grundlagen der Immobilienwirtschaft. Sie können sich über Fachbegriffe aus den Bereichen Baufinanzierung, Management und Marketing und vielen anderen informieren. Unser Lexikon erklärt komplexe Sachverhalte verständlich – aber auch in angemessener Kürze. Sie suchen Informationen, die Ihnen Einblick in rechtliche Rahmenbedingungen oder Urteile gewähren? Zum Thema Finanzen, Steuerrecht und Baurecht benötigen Sie rechtssichere Hinweise? Dann lohnt sich eine vertiefte Recherche auf unserer Internetplattform:
Über das Immobilien-Lexikon von immoeinfach
Unser Informationsanspruch ist Ihr Vorteil
Das Immobilienrecht ist verstreut geregelt und zum Teil recht unübersichtlich gestaltet. Wir lieben eine saubere und transparente Beratung. Um all unseren Kunden und Lesern einen einfachen Einstieg in die verschiedenen Themenbereiche des Immobilienwesens zu ermöglichen, bieten wir Ihnen mit unserem Immobilienlexikon einen robusten Gesamtüberblick. Notarchinesisch oder Maklerkauderwelsch werden Sie bei uns nicht finden. Wir schreiben aus der Praxis für die Praxis, schließlich sind wir nicht nur in der Theorie mit dem Thema vertraut.
Im Immobilienlexikon finden Sie Einträge zu Grundlagen der Immobilienwirtschaft. Sie können sich über Fachbegriffe aus den Bereichen Baufinanzierung, Management und Marketing und vielen anderen informieren. Unser Lexikon erklärt komplexe Sachverhalte verständlich – aber auch in angemessener Kürze. Sie suchen Informationen, die Ihnen Einblick in rechtliche Rahmenbedingungen oder Urteile gewähren? Zum Thema Finanzen, Steuerrecht und Baurecht benötigen Sie rechtssichere Hinweise? Dann lohnt sich eine vertiefte Recherche auf unserer Internetplattform:
Immobilien-Lexikon als Baustein einer Wissens-Datenbank
Ein Lexikonbeitrag ist vom Umfang her begrenzt, er ermöglicht immer nur einen ersten Einstieg in ein Thema. Und genau dafür schreiben wir unsere Beiträge. Wir sehen die Prozesse aus Kundensicht. Und weil wir unsere Leser nicht nur „anfüttern“ wollen, finden Sie auf unserer Webseite zahlreiche weiter vertiefende Fachbeiträge. Ob nun im Bereich „häufige Fragen“, bei unseren Fachbeiträgen unter „Wissen“ oder in unserem „Immobilien-Blog“, immer stoßen Sie auf Erfahrungen aus der Praxis.
Immobilien-Ratgeber
Auch wenn es spezieller wird lassen wir Sie nicht allein. Unter „Ratgeber“ präsentieren wir Ihnen häufig nachgefragte Themenbereiche in zusammenfassender Form. Hier erfahren Sie geballt alles aus der Praxis zu den Themen:
Lassen auch Sie sich überzeugen. Ein Immobilienmakler ist nicht nur ein Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Ein guter Immobilienmakler versteht sich als Dienstleister der Parteien und informiert umfassend und transparent.
Wir lieben Immobilien nicht nur, wir leben es mit Ihnen zusammen.