Gemarkung, Flur und Flurstück sind Grundbegriffe des Katasters. Die Flur ist Teil der Gemarkung. Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Katasters. Sie fasst die Grundstücke einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils zusammen und ist oft mit dem Namen der Gemeinde identisch. Die Gemarkung ist in Flure unterteilt und diese wiederum in die Flurstücke. Das Flurstück bezeichnet die Eigentumseinheit eines Grundstückseigentümers. Die Flurstücke sind nach der Flur die kleinsten Einheiten des Katasters.
Die Begriffe Flur und Flurstück wurden gebildet, als das Liegenschaftskataster angelegt wurde. Aus den Liegenschaften einer Gemeinde wurde eine Gemarkung gebildet. Diese wurden in Flure aufgeteilt und diese wiederum wurden in Flurstücke unterteilt. Im nicht digitalen Zeitalter wurden die Flure noch auf Flurkarten dargestellt. Seitdem die Verzeichnisse digitalisiert wurden, wurden die Flurkarten in den 1990er Jahren durch die Automatisierte Liegenschaftskarte ersetzt und sind in digitale Form umgestellt. Sie ist im amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS einsehbar.
Auch das Grundbuch enthält im Bestandsverzeichnis des Grundstücks in den Spalten „Gemarkung, Flur, Flurstück“ die Bezeichnung der Gemarkung, die Flur und die Flurstücknummer. Damit lassen sich mittels Liegenschaftskataster und Grundbuch die örtliche Lage und der Grenzverlauf eines jeden Grundstücks ermitteln.
Flur – Beispiel Grundbuch:
Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe |
---|---|---|---|---|
Falkensee | 4 | 206/8 | Hof- und Gebäudefläche | 6 a 88 m² |
Zweck des Liegenschaftskatasters war ursprünglich nur die Besteuerung von Grund und Boden. Als das Grundbuch eingeführt wurde, wurden zum Nachweis des Grundeigentums die Aufzeichnungen der Kataster genutzt. Die Eintragungen im Grundbuch sind idealerweise mit den Katasterunterlagen deckungsgleich. Mit der Flurkarte bzw. der Automatisierten Liegenschaftskarte lassen sich die Grenzen der Flure und Flurstücke im Detail zuverlässig nachvollziehen.