Feuerversicherung

Die Feuerversicherung deckt Schäden an einem Gebäude ab, die durch Brand entstanden sind. Sie erfasst auch Schäden durch Blitzschlag und Explosion. Die Feuerversicherung ist meist Bestandteil einer kombinierten Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelschaden. Zwar kann sich der Versicherungsnehmer auch nur gegen einzelne dieser Gefahren versichern, angesichts des hohen finanziellen Risikos ist eine kombinierte Versicherung jedoch empfehlenswert.

Der Abschluss einer Vollversicherung ist seit 1994 freiwillig. Wird die Immobilie finanziert, gibt allerdings die Bank regelmäßig den verpflichtenden Abschluss und Nachweis einer Wohngebäudeversicherung vor. Die Feuerversicherung kann auch als Feuer-Rohbauversicherung für die Zeit vom Baubeginn bis zum Bauende abgeschlossen werden. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie dem Kaufinteressenten meist nachweisen, dass eine Gebäudeversicherung besteht. Der Versicherungsnachweis ist regelmäßig Teil der Verkaufsunterlagen.

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Als „Brand“ definieren die Versicherungsbedingungen ein „Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“. Diese Definition ist wichtig, da nicht alles was brennt, ein Feuer im Sinne der Feuerversicherung darstellt. Ein Brand kann natürliche Ursachen haben (Blitzschlag), durch Tiere (Marderbiss mit Kurzschluss), Selbstentzündung von Materialien, technische Defekte oder menschliches Fehlverhalten entstehen.

Ein Feuer ist dabei ein „Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung“. Als Lichterscheinung gilt bereits ein Glimmen oder Glühen. Ein Verbrennungsvorgang erfordert die Zufuhr von Sauerstoff. Sengschäden, die durch eine Zigarette entstehen, sind kein solches Feuer, da das „Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd nicht verlassen hat und sich nicht aus eigener Kraft ausbreiten konnte“.

Feuerversicherung – Schadenfall

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den entstandenen Schaden. Neubauten sollten daher entsprechend ihrem Herstellungswert versichert werden. Bei Bestandsimmobilien wird die Deckungssumme nach dem gleitenden Neuwert bestimmt, der die Kostensteigerung seit Errichtung des Gebäudes nach Maßgabe des Einheitswerts eines Gebäudes im Jahr 1914 und den Baupreisindex einbezieht.

Ist das Feuer durch Brandstiftung entstanden, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden. Sie kann den Täter in Regress nehmen. Ist der Versicherungsnehmer selbst der Brandstifter, ist die Versicherung leistungsfrei, da es sich um Versicherungsbetrug handelt. Will sich der Versicherer in diesem Fall auf Brandstiftung berufen, ist er in der Beweispflicht.

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