Gebäudeversicherung

Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte im eigenen Interesse eine Gebäudeversicherung unterhalten. Die Gebäudeversicherung entschädigt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Elementarschäden infolge Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sind zusätzlich zu versichern. Brennt ein nicht versichertes Haus ab, riskiert der Eigentümer den persönlichen Ruin.

Wurde die Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, ist der Eigentümer als Darlehensnehmer sogar verpflichtet, eine Gebäudeversicherung zu unterhalten. Da die Immobilie der Bank als Sicherheit für das Darlehen dient, besteht die Bank darauf, dass das Gebäude versichert ist. Sollte der Eigentümer die Versicherungsprämie nicht zahlen, informiert die Versicherung unverzüglich die Bank. Es kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn der Versicherungsvertrag bei einem Versicherer abgeschlossen wird, der mit der finanzierenden Bank kooperiert. Im Schadensfall hat dann auch die Bank die Möglichkeit, im eigenen Interesse auf den Versicherer einzuwirken und eine angemessene Schadensregulierung zu realisieren. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, wird ein Kaufinteressent meist auch Einblick in die Versicherungspolice nehmen wollen.

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Varianten der Gebäudeversicherung

Die Versicherer bieten die Gebäudeversicherung in unterschiedlichen Varianten an. Meist gibt es einen Grundtarif, der in einem Komfort– oder Premiumtarif um zusätzliche Leistungen erweitert werden kann. So kann es zweckmäßig sein, privat genutzte Nebengebäude wie ein Gartenhaus in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Die Gebäudeversicherung entschädigt nicht nur die unmittelbar durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz, Explosion),
  • Leitungswasser (Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Rohrbruch oder Frostschäden an den Zu- und Ableitungen der Wasserversorgung, Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten),
  • Sturm und Hagel (Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort-Skala),

entstehenden Schäden am Gebäude, sondern auch die damit einhergehenden Beeinträchtigungen, die der Eigentümer bei der Schadensbeseitigung bewältigen muss. Dazu gehören unter anderem je nach Tarif:

  • Aufräum-, Abbruch- und Schutzkosten
  • Mietausfall für Wohnraum
  • Hotelkosten, wenn das Gebäude nicht benutzbar ist
  • Sachverständigenkosten
  • Vandalismus und Graffitischäden
  • Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume
  • Sengschäden bei Feuer
  • Wasserschäden aus Waschmaschinenschläuchen
  • Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen.

Die Gebäudeversicherung ersetzt im Versicherungsfall die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes. Soweit der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, entfällt die Wartezeit. Vereinbart der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, kann er die Versicherungsprämie erheblich reduzieren. Neuerdings bieten die Versicherer den erweiterten Versicherungsschutz auch bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls (z.B. Raucher im Bett).

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