Nachbarschaftsrechtsgesetz

Die Nachbarschaftsrechtsgesetze sind Teil des Nachbarschaftsrechts und regeln die privaten Bestimmungen zum Nachbarschaftsrecht in dem jeweiligen Bundesland. Das Brandenburgische Nachbarschaftsrechtsgesetz (BbgNRG) und das Berliner Nachbarrechtsgesetz (Nachbg Bln) normieren die Bestimmungen in Berlin und Brandenburg.

Die Nachbarschaftsrechtsgesetze der Bundesländer konkretisieren viele Details. Doch das nachbarschaftliche Miteinander ist vielschichtig, so vielschichtig, dass nie alle möglichen Details normiert werden können. Die nachbarschaftliche Rücksichtnahme, die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben des Bürgerlichen Gesetzbuches beruht, ist und bleibt oberstes Gebot.

Regelungsinhalt vom Nachbarschaftsrechtsgesetz Berlin

Das Nachbarschaftsrechtsgesetz des Landes Berlin regelt Begriffe wie die Nachbarwand, die Grenzwand, das Hammerschlagsrecht und Leiterrecht, Bodenerhöhungen, Einfriedungen und die Grenzabstände für Pflanzen. So viele Detail auch angerissen werden, am Ende kommt es auf den mitmenschlichen Umgang an.

Das Nachbarschaftliche Miteinander hat zudem auch einen finanziellen Faktor. Wollen Sie später einmal Ihre Immobilie in Berlin verkaufen, ist es ein nicht unerheblicher Wertfaktor welche nachbarschaftliche Umgebung Sie den möglichen Erwerbern präsentieren können. Auch dieser Aspekt spricht für ein umsichtiges Miteinander.

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