Tilgung
Die Tilgung führt dazu, dass ein Darlehen zurückgeführt wird. Im Immobilienbereich finanzieren Erwerber von Immobilien den Kaufpreis meist über ein Darlehen. Bei der Tilgung von Immobiliendarlehen ist eine ganze Reihe von Aspekten wissenswert.
Handelt es sich dabei um ein Annuitätendarlehen (Tilgungsdarlehen) zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen monatlich fortlaufend zurück. Die dabei anfallende Annuität besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Dabei bleiben die Raten monatlich gleich hoch, wobei aber die Gesamtverbindlichkeiten durch die fortlaufende Tilgung abnehmen und dadurch die Belastung durch den Zinsanteil stets geringer wird.
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Tilgung und Ratenzahlung
Bei einem reinen Ratentilgungsdarlehen verpflichtet sich der Darlehensnehmer von Anfang an gleich große Tilgungsraten zu zahlen. Am Jahresende wird die Restschuld um diesen Tilgungsbeitrag reduziert und auf die verringerte Restschuld der jeweils vereinbarte Zinssatz berechnet. Dadurch zahlt der Darlehensnehmer weniger Zinsen, weil der Schwerpunkt der Zahlungen auf der Tilgung des Darlehens liegt. Für Vermieter ist diese Variante steuerlich unattraktiv, da er daran interessiert ist, über lange Jahre mit den Zinsen möglichst hohe Werbungskosten zu produzieren.
Beim Versicherungsdarlehen wird ein Festdarlehen angeboten, das während der Gesamtlaufzeit zwar verzinst, aber nicht getilgt wird. Zur Tilgung schließt der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung ab, deren Ablaufleistung am Ende der Versicherungslaufzeit das Darlehen auf einen Schlag tilgt. Da der Garantiezins für Lebensversicherungen stetig sinkt, ist dieses Finanzierungsmodell derzeit wenig attraktiv.
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