Gut geplant, ist halb verkauft. Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie strategisch vorgehen. Dazu gehört, dass vorab alle Unterlagen beschafft werden, die für einen potenziellen Käufer von Interesse sind und bei der Abwicklung des Kaufvertrages eine Rolle spielen. Als Verkäufer sollten Sie Unterlagen zur Hand haben. Passende und vollständige Unterlagen und Dokumente zeigen Seriosität in Bezug zum Immobilienverkauf auf. Beachten Sie: Es empfiehlt sich, stets nur Kopien der Dokumente zu übergeben und die Originale für sich selbst zu behalten. Von der Natur der Sache her unterscheiden sich die benötigten Unterlagen beim Grundstücksverkauf, beim Hausverkauf oder beim Verkauf einer Eigentumswohnung ein wenig. Bei Fragen diesbezüglich, sprechen Sie uns gerne an. Als Makler können wir Ihnen die Unterschiede in Bezug zum Hausverkauf oder Verkauf einer Wohnung genauer erklären und darstellen. Im Folgenden stellen wir eine kurze Checkliste dar, in der Sie die notwendigen Unterlagen für den Immobilienverkauf nachlesen können.
Laden Sie sich unsere Checkliste – Unterlagen kostenlos herunter
Als Immobilienmakler organisieren wir regelmäßig die Unterlagen, für unsere Kunden. Deshalb haben wir eine Unterlagen Checkliste erstellt, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.
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Ein aktueller Grundbuchauszug wird immer benötigt. Dieser wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, ausgestellt. Er braucht nicht beglaubigt zu sein. Ein nicht beglaubigter Grundbuchauszug hat Kosten in Höhe von 20 €. Zwar kann auch der Notar vor der Beurkundung des Kaufvertrages Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Besser ist aber, wenn vorab definitiv bekannt ist, welche Eintragungen im Grundbuch stehen und inwieweit Lasten und Beschränkungen, sowie Grundpfandrechte beim Verkauf berücksichtigt werden müssen. Sind mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, versteht es sich von selbst, dass sämtliche Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen. Ein Besitzer allein kann die Immobilie nicht verkaufen.
Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden eine Einheit. Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster gehört damit einfach dazu. Daraus sind Lage und Grenzen des Grundstücks im Verbund mit den benachbarten Grundstücken zu ersehen. In der Regel gibt es den Auszug aus dem Liegenschaftskataster online, beim Katasteramt, oder gegebenenfalls in der zuständigen Gemeinde.
Der aktuelle Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde gibt Auskunft über die Höhe der jährlichen Grundsteuer. Im Regelfall unterhalten Sie für Ihr Gebäude zum Schutz gegen Strom-, Hagel- und Wasserschäden eine Gebäudeversicherung. Der Kaufinteressent kann diese Versicherung übernehmen, kann sie aber auch innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen. Soweit der Interessent den Kaufpreis über ein Bankdarlehen finanziert, verlangt die Bank zur Sicherheit den Nachweis einer Gebäudeversicherung.
Besonders wichtig ist, dass der Kaufinteressent die Grundrisse der Immobilie und die Aufteilung der Räumlichkeiten nachvollziehen kann. Die Grundrisspläne, die Sie als Eigentümer normalerweise in Ihren Unterlagen archiviert haben sollten, geben hier einen guten Überblick. Finden Sie in Ihren Unterlagen nichts, muss ein Gang zu Bauamt erfolgen. Dort sind die Grundrisspläne mit dem Antrag auf Baugenehmigung ursprünglich eingereicht wurden.
Kaufinteressenten möchten ein Objekt nicht selten für eigene Zwecke umbauen und können sich anhand der Grundrisspläne eine Vorstellung davon machen, ob das Objekt für ihre Zwecke geeignet ist. Auch weitere Objektzeichnungen und Baupläne jeder Art erleichtern es, die Nutzungsmöglichkeiten eines Gebäudes nachzuvollziehen.
Auch das Baulastenverzeichnis kann von Interesse sein. Es wird bei den Kreisen beziehungsweise Bezirken geführt. Dort können Baubeschränkungen wie Wegerechte oder Stellplatzpflichten eingetragen sein. Nur in Bayern und Brandenburg (bis 2016) stehen diese Lasten auch im Grundbuch. Es handelt sich dabei meist um Zugeständnisse, die der Besitzer des Grundstücks meist einem Nachbarn durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde gemacht hatte, um dem Begünstigten eine Bebauung zu ermöglichen.
Solche Baulasten verpflichten auch den Erwerber. Da es bei Grundstücken faktisch kein Gewohnheitsrecht gibt, sind alle Regelungen im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis enthalten.
Von Gesetzes wegen sind Sie als Verkäufer verpflichtet, jedem Kaufinteressenten unaufgefordert bei der Besichtigung Ihres Objekts einen Energieausweis in die Hand zu geben. Der Energieausweis informiert über die energetische Beschaffenheit des Objekts und ermöglicht den Vergleich mit anderen Objekten. Ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen, hängt von Ihrer Immobilie ab. Ein Energieausweis ist immer Pflicht beim Wohnungs- oder Hausverkauf.
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Immobilie verkaufen BerlinVerkaufen Sie Wohnungseigentum, benötigen Sie auch die Teilungserklärung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Gemeinschaftsordnung. Ein Kaufinteressent darf auch erwarten, dass Sie ihm den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzten Wohngeldabrechnungen der Hausverwaltung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zugänglich machen. Daraus lassen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Eigentümergemeinschaft nachvollziehen.
Ist Ihre Immobilie vermietet, übernimmt der Käufer kraft Gesetzes den bestehenden Mietvertrag mit dem Mieter und tritt als neuer Vermieter in den Mietvertrag ein. Dieser kann den Mietvertrag allenfalls fristgerecht kündigen, wenn er Eigenbedarf anmeldet und das Haus oder die Eigentumswohnung selbst beziehen möchte. Sie können also den Mietvertrag nicht selbst kündigen, nur weil Sie die Immobilie verkaufen möchten.
Ansonsten ist die Miete mithin ein Faktor, der die Werthaltigkeit von Immobilien bestimmt. Möchte der Erwerber die Immobilie über ein Bankdarlehen finanzieren, muss dieser den Mietvertrag vorlegen.
Wenn der potenzielle Käufer sich unmissverständlich entschieden hat Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu kaufen, gilt es die notwendige Beurkundung des Kaufvertrages vorzubereiten. Auch der Notar benötigt beim Ablauf des Immobilienverkaufs Unterlagen. Ein Kaufvertragsentwurf ist anzufertigen, sowie ein Notartermin auszumachen.
Idealerweise kann der Kaufinteressent die Bestätigung seiner Bank vorlegen, sodass die Finanzierung des Kaufpreises gewährleistet ist. Er benötigt die Personalien von Verkäufer und Erwerber, die genaue Objektbezeichnung und natürlich den Kaufpreis, sowie weitere Informationen bezüglich der Immobilie.
Nach dem Beurkundungsgesetz soll der Notar den Vertragsentwurf 14 Tage vor dem Beurkundungstermin den Vertragsparteien zur Verfügung stellen. Nur dann, wenn beide Seiten ausdrücklich darauf verzichten, kann die Beurkundung sofort erfolgen.
Als Makler aus Berlin gehört es zu unseren Aufgaben, Verkäufer bei Ihrem Hausverkauf zu unterstützen, zu beraten, Tipps zu geben und das Haus oder die Wohnung erfolgreich an einen neuen Immobilienbesitzer zu verkaufen. Dabei übernehmen wir gerne die Aufgabe, die wichtigsten Unterlagen, die in der Checkliste dargestellt sind, für Sie zu besorgen. Wir übernehmen die Kosten für die Unterlagenbeschaffung und erstellen ein aussagekräftiges Exposé. Auch für alle weiteren Schritte unterstützen wir Sie bei Ihrem Hausverkauf.
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