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ImmobilienexikonDenkmalschutz
immoeinfach > immobilienlexikon > denkmalschutzImmobilien repräsentieren oft Zeitgeschichte und stiften regionale Identität. Der Denkmalschutz zielt darauf ab, kulturhistorisch bedeutsame Objekte für die Nachwelt zu erhalten. Unter Denkmalschutz stehen alle Immobilien, die in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind. Die Anerkennung einer Immobilie als Denkmal setzt ein förmliches Bescheinigungsverfahren voraus. Ansprechpartner ist die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Behörde. Sie wird meist von sich aus tätig und stellt ein Objekt im Allgemeininteresse unter Denkmalschutz. Details regelt das Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Da Immobilien fortlaufend unterhalten werden müssen, müssen denkmalgeschützte Immobilie im Hinblick auf den Denkmalschutz so renoviert und saniert werden, dass ihre Substanz in der ursprünglichen Form möglichst erhalten bleibt. Sanierungsmaßnahmen sind stets mit der Denkmalschutzbehörde vor ebzustimmen. Besonders wenn es um die Sanierung von Fenstern geht, macht der Denkmalschutz strenge Vorgaben.
Objekt unter Denkmalschutz – steuerliche Gründe
Der Anreiz, sich für ein denkmalgeschütztes Objekt zu engagieren, hat oft steuerliche Gründe. Da der Staat an der Erhaltung denkmalgeschützter Objekte interessiert ist und Investoren nicht allein durch den Erhaltungsaufwand abgeschreckt werden sollen, erlaubt das Steuerrecht, die Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Damit erweisen sich Denkmalimmobilien als renditestarke Investitionen und gerade die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit als eine der letzten Möglichkeiten, legal und effizient Steuern zu sparen.
§ 10f EStG fördert Aufwendungen im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und den folgenden neun Kalenderjahren jeweils mit 9 % als Sonderausgaben, sofern der Investor die Denkmalimmobilie selbst nutzt. Wird die Immobilie vermietet, kann der Investor nach § 7i EStG 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen und die Kosten in einem Zeitraum von 12 Jahren in den ersten acht Jahren mit 9 % und den folgenden vier Jahren mit 7 % abschreiben.
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