Gebäudeenergiepass

Der Eigentümer einer Immobilie ist nach Maßgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, dem Interessenten beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung anlässlich der Besichtigung des Objekts unaufgefordert einen Gebäudeenergiepass in die Hand zu geben. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Eigentümer privat verkauft oder vermietet oder die Immobilie über einen Immobilienmakler anbietet. Wird die Pflicht missachtet, begeht der Hauseigentümer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € sanktioniert werden kann.

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Gebäudeenergiepass und Energieverbrauch

Der Gebäudeenergiepass soll vornehmlich Kaufinteressenten über den Energieverbrauch des Gebäudes informieren und in die Lage versetzen, den Energiebedarf eines Objekts im Hinblick auf vergleichbare Objekte überschlägig miteinander zu vergleichen. Der Energiepass enthält dazu gewisse energetische Kennwerte des Objekts. So weist er den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf in kWh/m²a aus. Bezugsfläche ist die Nutzfläche des Gebäudes nach der EnEV, die nicht unbedingt mit der Wohnfläche übereinstimmen muss.

Es gibt zwei Varianten des Gebäudeenergiepasses. Variante 1 ist der Energiebedarfsausweis, Variante 2 ist der Energieverbrauchsausweis. Der Gebäudeenergiepass ist ein vierseitiges Dokument, das genormte Angaben verlangt und damit die Vergleichbarkeit mit anderen Objekten ermöglicht. Aussteller sind „ Energieberater“, die meist Architekten, Ingenieure und spezialisierte Energiedienstleister oder Handwerker mit entsprechender Sonderqualifizierung sind.

Die EnEV fordert den Energiebedarfsausweis für: …

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen,
  • Baujahr bis 1977
  • Nichterfüllung der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977. Deren Vorgabe ist dann nicht erfüllt, wenn der Endenergiekennwert größer als 200 kWh/m²a ist. Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Energiebedarfsausweise für Objekte mit bis 5 Wohneinheiten kosten ca. 400 Euro.

In anderen Fällen genügt der Energieverbrauchsausweis. Vor allem für Gebäude, die in der Zwischenzeit saniert wurden und den energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben sowie für nach 1978 errichtete Wohngebäude, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Energieverbrauchsausweis berechnet den Energieverbrauch des Objekts in den zurückliegenden drei Jahren und orientiert sich an den Jahresabrechnungen der Energieversorger.

Der Verbrauch berücksichtigt neben der tatsächlich energetischen Qualität eines Gebäudes auch das individuelle Nutzungsverhalten seiner Bewohner. Er kostet ca. 50 €.

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