Werden Immobilien mit der Pflege der Bausubstanz nicht beständig instand gehalten und bei auftretenden Schäden an der Bausubstanz nicht instand gesetzt, ist irgendwann eine Renovierung unumgänglich.
Auch wenn die Begriffe ineinander übergehen, ist die Renovierung als eine Maßnahme zu verstehen, die über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht und eine umfassende Neugestaltung der Immobilie zum Ziel hat. Es geht dabei zumindest begrifflich darum, abnutzungsbedingte Schäden durch den alltäglichen Gebrauch (z.B. Wasserschäden in Nassräumen) zu beseitigen und mindestens den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Werden bei dieser Gelegenheit Bausubstanz und Gebäudeteile dem aktuellen Stand der Technik angepasst und eventuell neue Bauvorschriften einbezogen, spricht man von der Sanierung der Immobilie.
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Renovierung – typische Maßnahme
Eine typische Renovierungsmaßnahme wäre die umfassende Beseitigung von Wasserschäden im Badezimmer. Wird bei dieser Gelegenheit das vorhandene Tonrohr des Wasserabflusses gegen ein modernes Kunststoffrohr ausgetauscht und dazu die Wand geöffnet, wird nicht mehr nur instand gesetzt und renoviert, sondern saniert. Ist die Wohnung vermietet, verwendet das Mietrecht für die Renovierung den speziellen Begriff der Schönheitsreparatur. Mieter sind mietvertraglich regelmäßig verpflichtet, in bestimmten zeitlichen Abständen in ihren Räumlichkeiten Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Will der Eigentümer seine Immobilie verkaufen, sollte er überlegen, ob er mit einer Renovierung nicht nur den Kaufpreis höher ansetzen, sondern auch potenzielle Interessenten gerade für seine Immobilie eher begeistern kann, als wenn bestimmte Renovierungsmaßnahmen unterlassen werden. Immobilieninteressenten haben beispielsweise erfahrungsgemäß ein Augenmerk auf die Elektroinstallation. Diese ist in älteren Häusern meist völlig veraltet.
Wo früher vielleicht drei Schaltkreise völlig ausreichend waren, werden heute zehn und mehr Schaltkreise installiert. Ein Blick in den Elektrozählerkasten offenbart die Situation. Teils fehlen sogar FI-Schalter. Gleiches gilt für die Heizungsanlage.
Heizungskessel, die vor 1984 eingebaut wurden, müssten nach der Energieeinsparverordnung eigentlich ausgetauscht werden. Ist ein Haus in diesem Sinne veraltet und über die Jahre hinweg nicht renoviert worden, schlägt sich die Situation selbstverständlich im Kaufpreis nieder. Auch wenn Interessenten nach dem Kauf selbst und nach eigenen Vorstellungen renovieren könnten, ist der Abschreckungseffekt bei einer Besichtigung oft größer, als die Chance, selbst die Verantwortung übernehmen zu können. Letztlich muss jeder verkaufswillige Eigentümer für sich selbst einschätzen, welche Strategie er im Hinblick auf den Verkauf einschlagen möchte.