Bis 2009 rechneten die Immobiliensachverständige ihren Kostenaufwand noch nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Seit 2009 erfolgt die Abrechnung der Honorare nach freier Vereinbarung mit dem Auftraggeber nach Stundensätzen oder Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Teils orientiert man sich auch nach wie vor an der HOAI, die aber nicht mehr verpflichtend ist.
Sofern Sie als Verkäufer den Gutachterausschuss beauftragen, erfolgt die Abrechnung meist nach einer Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss. In Berlin wird nach der Vermessungsgebührenverordnung abgerechnet. Maßgebend ist der ermittelte Verkehrswert. Die Mindestgebühr beträgt 410 €.
Wenn wir hingegen als Berliner Immobilienmakler eine Immobilienbewertung vornehmen, zahlen Sie als Verkäufer beim Immobilienverkauf nichts. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Immobilie nur anbieten, wenn wir vorher genau überprüft haben, welchen Verkaufspreis Sie realistischerweise im Hinblick auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie erwarten können. Genauso selbstverständlich ist es, dass wir die dafür in Betracht kommenden Bewertungsfaktoren in unserer Einschätzung einbeziehen.