Sachverständiger (Verkehrswertermittlung)

Soll eine Immobilie verkauft werden, gehört es zu den grundlegenden Aufgaben eines Immobilienmaklers den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Zur Verkehrswertermittlung können Sie einen eigenständigen Sachverständigen, beispielsweise auch den örtlichen Gutachterausschuss, beauftragen, zahlen dafür aber eine nicht unerhebliche Gebühr und müssen sich zeitlich erfahrungsgemäß in Geduld üben. Auch wir von Immoeinfach.de ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Für Sie als Verkäufer ist die Verkehrswertermittlung kostenfrei.

Ein Sachverständiger ist jemand, „der von der jeweiligen Sache etwas versteht“. Die Tätigkeit als Sachverständiger für die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es gibt keine verbindlichen Bestimmungen, welche Qualifikationsvoraussetzungen jemand erfüllen muss, um sich als Sachverständiger für Immobilien bezeichnen zu dürfen. Ein Sachverständiger ist nach der Rechtsprechung nur dadurch gekennzeichnet, dass er auf seinem Fachgebiet über eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung verfügt (BGH NJW 1984, 2365).

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Das Problem dabei ist, wie eine derartige überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung im Einzelfall festzustellen und zu bemessen ist. Dementsprechend ist auch die Tätigkeit als Immobiliensachverständiger nicht genehmigungspflichtig. Auch die Gewerbeordnung hilft nicht viel weiter. Nach § 36 GewO sind Personen „als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu bestellen, sofern für das jeweilige Sachgebiet ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen“. Sie sind darauf zu vereidigen, dass sie „ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden“.

Zulassungsvoraussetzungen als Sachverständiger

Da ein Sachverständiger mit seinem Gutachten aber auch eine persönliche Verantwortung für Inhalt und Einschätzung des Sachverhalts übernimmt, werden Grundstücksbewertungen in aller Regel durch Personen durchgeführt, die über Kompetenz und Erfahrung im Immobilienbereich verfügen. In Betracht kommen die bei der Architektenkammer oder Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, freie Sachverständige und zertifizierte Sachverständige. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich nachgewiesene Sachkenntnisse im Immobilienbereich angeeignet haben, über langjährige Berufserfahrung verfügen, in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und im Hinblick auf ihre Person unparteilich und unabhängig in Erscheinung treten.

Immobiliensachverständige sind oft Architekten oder Bauingenieure, aber auch Personen, die spezielle Bildungsakademien für Immobilien besucht und ihre Ausbildung mit einer qualifizierten Berufsbezeichnung abgeschlossen haben. Letztlich kommt es nicht unbedingt darauf an, wer ein Sachverständigengutachten angefertigt hat, sondern vielmehr darauf, wie und mit welchem Inhalt ein solches Gutachten angefertigt wurde.

Die Qualität des Inhalts zeichnet die Person des Sachverständigen aus. Auch wir von immoeinfach.de ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie fachmännisch und neutral.

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