Gemarkung

Im Grundbuch, unter den Angaben zum Grundstück, ist auch die Gemarkung vermerkt. Die Gemarkung bezeichnet das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet.

Definition

Der Begriff Gemarkung (auch Markung) kommt aus dem Liegenschaftskataster und wird gleichbedeutend auch im Grundbuch verwendet.

Die Gemarkung bezeichnet als Flächeneinheit einen Grundstücksverband mehrerer, meist nebeneinanderliegender Flure beziehungsweise Flurstücke. Das Kataster unterteilt die gesamte Fläche Deutschlands in Gemarkungen, Flure und Flurstücke. Die Gemarkung ist die Größte, der 3 genannten Einheiten im Kataster.

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Wie sind Gemarkungen entstanden?

Gemarkung (alt Markung) steht ursprünglich für Grenze. Eine Gemarkung umfasst also ein „altes Gebiet“, das zur damaligen Zeit als zusammengehörig angesehen wurde. Das können alte Siedlungsnamen, aber auch überlieferte Bezeichnungen einer lokalen Region sein. Später wurden die Gemarkungen ins Liegenschaftskataster übernommen und innerhalb einer Gemarkung in „Flure“ und „Flurstücke“ unterteilt. Mehrere Flure werden in einer Gemarkung zusammengefasst. Die Flure tragen als Bezeichnung Nummern. In jeder Gemarkung gibt es eine Flurnummer immer nur einmal. Von der Bedeutung her steht die Gemarkung heute für eine Sammelbezeichnung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch.

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Gemarkungen und Gemeinden

Der Name einer Gemarkung (z.B. Friedrichsthal) entspricht meist dem Namen der Ortschaft. Gemarkungen sind aber keine Verwaltungseinheiten, keine Gemeindegrenzen, keine Grenzen von Bauleitplanungen für das Bauen. Gemarkungen begrenzen eben keine hoheitlichen Gemeindegebiete, auch wenn die Grenzen von Gemeinden und Städten oder Ortsteilen mitunter mit denen einer Gemarkung übereinstimmen. Der Grund liegt in der historischen Entstehung der Gemarkungen. Während die Gemarkungen über die Jahrhunderte weitestgehend unverändert geblieben sind, haben sich die Verwaltungsgrenzen mit den Jahrzehnten den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Grenzen von Gemarkungen wurden früher mit Marksteinen dauerhaft kenntlich gemacht.

Gemarkungen im Grundbuch

Der Begriff der Gemarkung findet sich auch im Grundbuch. Das Kataster beschreibt Lage und Beschaffenheit von Flurstücken. Diese Lagebezeichnungen dienen dazu, im Grundbuch eine eindeutige Zuordnung eines dort verzeichneten Grundstücks in der Örtlichkeit zu gewährleisten. In dem Grundbuch werden in Abteilung I die Grundstücke mit den Lagebezeichnungen des Liegenschaftskatasters bezeichnet. In der Überschrift zu Spalte 3 wird das Grundstück mit den Begriffen „Gemarkung, Flur und Flurstück“ beschrieben. Die Gemarkung kann auch als Vermessungsbezirk bezeichnet sein.

Beispiel: Gemarkung Friedrichsthal, Flur 3, Flurstück 205/10).

Daneben stehen die Wirtschaftsart des Grundstücks (z.B. Hof- und Gebäudefläche) sowie die Lage (z.B. Max-Stein-Straße). Anhand dieser Angaben lässt sich jedes Grundstück in Deutschland erfassen und identifizieren.

Kataster und Grundbuch bilden also eine Einheit. Während es die vornehmliche Aufgabe des Grundbuchs ist, die Eigentumsverhältnisse und die Rechte an Grundstücken zu dokumentieren, ist es die Aufgabe des Katasters diese Grundstücke rechtssicher in die Örtlichkeit, in das Gelände, übertragbar zu machen. Das Kataster unterteilt das gesamte Terrain Deutschlands in Flurstücke. Zur besseren Übersicht und Handhabbarkeit werden Flurstücke in Flure und Flure in Gemarkungen zusammengefasst.

Gemarkungsgrenzen

Die Gemarkungsgrenze für sich spielt in der heutigen Zeit örtlich keine wesentliche Rolle mehr. Zwar gibt es hinunter noch historische Gewohnheiten, wie die jährliche Begehung der Gemarkungsgrenzen. Aber für sich genommen, sind Gemarkungsgrenzen heute ein normaler Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Gemarkungsgrenzen setzen sich letztendlich aus Flurgrenzen und Flurstückgrenzen zusammen.

Die Gemarkung ist nicht mit der Grenzabmarkung zu verwechseln. Streiten sich Nachbarn über den Grenzverlauf ihrer Grundstücke, können Sie eine Grenzabmarkung durchführen. Dazu wird der einverständlich festgelegte und notfalls vom Gericht entschiedene und aus den Unterlagen des Liegenschaftskatasters ersichtliche Grenzverlauf vor Ort eingemessen und durch Grenzsteine und andere dauerhafte Grenzzeichen gekennzeichnet. Das Verfahren der Grenzabmarkung richtet sich nach den Kataster- und Vermessungsgesetzen der Bundesländer.

Um den Grenzverlauf eines Grundstücks kenntlich zu machen, kann der Eigentümer eines Grundstücks von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks verlangen (§ 919 BGB), dass dieser zur Einrichtung fester Kennzeichen mitwirkt.

Häufige Fragen zur Gemarkung im Grundbuch

Die Gemarkung ist Teil der amtlichen Bezeichnung eines Grundstücks, sie besteht aus Gemarkung, Flur und Flurstück. Die Gemarkung bezeichnet ist eine Flächeneinheit eines Grundstücksverbands mehrerer meist nebeneinander liegender Flure.

Der Name einer Gemarkung ist in der Regel historisch entstanden. Meist gibt sie den Ortsnamen wieder. Eine Gemarkung bezeichnet aber keine Verwaltungseinheit. Während Gemarkungsgrenzen über lange Zeit unverändert bleiben, haben sich die Verwaltungsgrenzen mit den Jahrzehnten den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Kataster und Grundbuch bilden eine Einheit. Das Kataster liefert die amtliche Bezeichnung und die Lagebeschaffenheit eines Grundstücks. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse und Rechte an den Grundstücken nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster, und damit das Grundbuch, unterteilen nach Gemarkung, Flur und Flurstück.

Die Gemarkungsgrenze für sich spielt in der heutigen Zeit keine wesentliche Rolle mehr. Gemarkungsgrenzen sind ein normaler Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Gemarkungsgrenzen setzen sich letztendlich aus Flurgrenzen und Flurstücksgrenzen zusammen. Gemarkungen dienen mithin lediglich dazu mehre Flure zusammenzufassen, während Flure
mehrere Flurstücke zusammenfassen.

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