Wer darf die Immobilienbewertung machen?

Theoretisch kann jedermann Immobilien bewerten. Auch wir bewerten Immobilien. In Deutschland ist die Tätigkeit als Grundstückssachverständiger nicht geregelt. Es gibt keine Qualitätsvorschriften und auch keine Genehmigungspflicht. Auch die Bezeichnung Sachverständiger oder Gutachter ist nicht geschützt. Wer sich als solcher bezeichnet, sollte aber nach der Rechtsprechung auf seinem Fachgebiet über eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

Wer diese Voraussetzungen nicht besitzt, trägt ein besonders hohes Haftungsrisiko, da Sachverständige für Fehler geradestehen müssen. Wer offiziell als „Gutachter“ seriös Immobilien bewertet, ist entweder ein von der Architektenkammer oder Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder tritt als freier Sachverständiger oder als zertifizierter Sachverständiger auf. Auf diese Merkmale kommt es vornehmlich an, wenn Gerichte in Zwangsversteigerungsverfahren Verkehrswertgutachten erstellen oder im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung der Verkehrswert der ehelichen Wohnung festzustellen ist.

Derjenige, der sich als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnet, verfügt im Regelfall über entsprechende Sach- und Fachkenntnisse im Immobilienbereich, die er idealerweise in einer Berufsausbildung oder speziellen Lehrgängen (z.B. Bildungsakademie) erworben hat. Er besitzt mehrjährige Berufserfahrung, lebt in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen und bietet die Gewähr dafür, dass er unparteilich und unabhängig ist. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind meist Bauingenieure oder Architekten und haben sich auf dem Gebiet der Immobilienbewertung spezialisiert.

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Viele Sachverständige sind freiwillig im Bundesverband Deutscher Grundstücksachverständiger e.V. organisiert und erkennen die Kriterien für die Verleihung des Verbandssiegels ausdrücklich an. Auch die Gutachterausschüsse erstatten Verkehrswertgutachten. Letztlich ist aber festzustellen, dass es weniger darauf ankommt, wer ein Verkehrswertgutachten angefertigt hat, sondern vielmehr darauf, wie und vor allem zu welchem Zweck es angefertigt wurde.

Eine Bewertung wird in der Regel immer dann benötigt, wenn Sie Ihre Immobilie in Berlin verkaufen wollen. Allein darin, inwieweit der Ansatz eines Verkehrswertes nachvollziehbar ist, zeigt sich die Kompetenz des Gutachters. Auch wir von immoeinfach.de betrachten uns aufgrund unserer nachgewiesenen Kompetenz als Berliner Immobilienmakler befähigt, Ihre Immobilie so zu bewerten, dass Sie den bestmöglichen Verkaufserlös erzielen. Unsere Begutachtung ist für Sie als Verkäufer kostenfrei. Die Erfahrung gibt uns insoweit immer wieder Recht.

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