Grundschulden sind Grundpfandrechte und sichern meist die Kreditforderungen einer Bank ab. Hat der Eigentümer als Kreditnehmer die Forderung der Bank vollständig abbezahlt, hat die Grundschuld ihren Sicherungszweck erfüllt. Die Bank kann nicht mehr aus der Grundschuld gegen den Kreditnehmer vorgehen. Die Grundschuld bleibt zunächst im Grundbuch bestehen und wird damit zur Eigentümergrundschuld.
Eigentümergrundschuld und Grundbuch
Der Eigentümer kann dann verlangen, dass die Bank die Grundschuld im Grundbuch löscht und ihm die Löschungsbewilligung erteilt. Wenn der Eigentümer die Grundschuld im Grundbuch als Eigentümergrundschuld fortbestehen lässt, kann er Vorteile nutzen. Er kann die Grundschuld für eine weitere Finanzierung verwenden und spart die Gebühren sowie den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die Bestellung einer neuen Grundschuld durch Notar und Grundbuchamt. Eine Grundschuld über 150.000 € verursacht ca. 600 € Gebühren.
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Ratgeber jetzt erhaltenUm aber sicher zu gehen, sollte der Eigentümer die Löschungsbewilligung der Bank verlangen, sich aushändigen lassen und sich die Entscheidung vorbehalten, ob er die Grundschuld irgendwann aufgrund der Löschungsbewilligung im Grundbuch löschen oder fortbestehen lässt. So könnten die Eltern die bestehende Grundschuld als Sicherheit zur Verfügung stellen, wenn ihr Kind Liquidität benötigt.
Ein Vorteil besteht auch darin, dass die Grundschuld die Rangstelle im Grundbuch besetzt und die Eintragung eines weiteren Gläubigers nachrangig erfolgt. Soweit die Grundschuld als Eigentümergrundschuld nicht mehr valutiert, wird ein Gläubiger aber darauf bestehen, dass die Grundschuld an ihn abgetreten oder gelöscht wird. Ein entscheidender Vorteil ergibt sich auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen.
Der Eigentümer kann als Verkäufer die Grundschuld auf den Erwerber übertragen. Der Erwerber kann die Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises verwenden. Der Verkäufer spart die Löschungsgebühren, während der Erwerber die Gebühren für die Bestellung einer neuen Grundschuld spart. Die Löschung einer Eigentümergrundschuld sollte also nur in Betracht gezogen werden, wenn absolut sicher ist, dass sie künftig keine Verwendung mehr finden wird.