Was ist beim Wohnungsverkauf zu beachten?

Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, gelten einige Besonderheiten. Über die Unterlagen hinaus, die Sie allgemein benötigen wenn Sie eine Immobilie verkaufen (Grundbuchauszug, Katasterplan, Grundrisszeichnungen, Baupläne, Energieausweis) benötigen Sie beim Verkauf einer Eigentumswohnung auch noch die Teilungserklärung. Daraus kann der Erwerber die Miteigentumsanteile, Lage und Größe der Wohnung sowie mögliche Sondereigentumsrechte erkennen.

Auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung dürfte von Interesse sein. Damit der Erwerber die Wirtschaftlichkeit einschätzen kann, benötigt er auch die Nebenkostenabrechnungen, aus denen er mithin die aktuellen Wohngelder entnehmen kann. Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen geben Auskunft, wie es um die Gemeinschaft bestellt ist. Möglicherweise wurden Sonderumlagen beschlossen, die zulasten des Erwerbers gehen. Ist die Wohnung vermietet, müssen Sie den Mietvertrag vorlegen und über eventuell bestehende Mietrückstände informieren.

Bis zur Umschreibung im Grundbuch bleiben Sie rechtlich Eigentümer und somit auch Schuldner der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Erwerber schuldet die laufenden Lasten und Kosten erst ab seiner Eintragung im Grundbuch, also noch nicht mit Eintragung der Auflassungsvormerkung. Soweit Rückstände auf laufende Vorauszahlungen oder bereits beschlossene Nach- oder Sonderzahlungen bestehen, bleiben Sie als Veräußerer in der Haftung.

Möchte der Erwerber den Kaufpreis finanzieren, muss dieser der Bank auch einen Nachweis über die bestehende Gebäudeversicherung vorlegen. Beachten Sie, dass in der Teilungserklärung meist bestimmt ist, dass die Veräußerung von Wohnungseigentum der Zustimmung des Verwalters bedarf. Die Zustimmung kann der Verwalter nur aus wichtigem Grund verweigern. Für uns als Immobilienmakler aus Berlin ist der Verkauf von Wohnungseigentum Alltag, wir stehen unseren Kunden selbstverständlich bei der Beschaffung aller Unterlagen zur Seite.

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