Was muss ich zur Beurkundung mitbringen?

Haben Sie sich mit dem Kaufinteressenten über den Ankauf Ihrer Immobilie geeinigt, kann ein Notartermin vereinbart werden. Notartermine bedürfen der Vorbereitung. Im Idealfall übernimmt Ihr Makler diese Aufgabe und informiert den Notar über alles, was er zur Gestaltung des Kaufvertrages wissen muss. Bei uns als Immobilienmakler aus Berlin ist das regelmäßiger Leistungsumfang. Der Notar benötigt auf jeden Fall einen Grundbuchauszug.

Die meisten Notare können das Grundbuch selbst online einsehen. Ansonsten genügt es, wenn Sie im Notartermin persönlich erscheinen und den Kaufvertrag unterzeichnen. Da Sie sich identifizieren müssen, müssen Sie dem Notar Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Ausweis noch gültig oder bereits abgelaufen ist. Ist einer der Eigentümer minderjährig, ist zu prüfen, ob Sie ihn als Elternteil vertreten können oder ob beim Vormundschaftsgericht ein Pfleger bestellt werden muss. Vertreten Sie als Eigentümer eine GmbH oder einen Verein, müssen Sie einen Registerauszug vorlegen.

Vertreten Sie den Eigentümer, benötigen Sie selbst eine notariell beurkundete Vollmacht des Eigentümers. Alle Vollmachten und Bestallungsurkunden sind im Original oder in Ausfertigung vorzulegen. Beglaubigte Kopien genügen normalerweise nicht. Soweit Sie als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten, muss der vertretende Eigentümer den Vertrag nachträglich genehmigen. Sind Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft, sind Sie im Idealfall bereits als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ansonsten müssen Sie dem Notar einen Erbnachweis vorlegen.

Immobilien verkaufen ist zwar kein Hexenwerk, bedarf aber doch einer gesunden Kompetenz und systematischer Abläufe. Wir von immoeinfach bieten einen Rundum-Service und nehmen unseren Kunden die Aufgaben soweit ab, dass sie sich immer entspannt zurücklehnen können.

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